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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mieterhöhung - Einstufung der Baujahresgruppe
Hallo,
ich habe eine Problematik, zu der ich nichts im Internet gefunden habe und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Grundangaben: Mehrfamilienhaus Baujahr 1900 Wohnungsmodernisierung zw. 1984 und 1994 - keine Haussanierung! Mietvertrag seit 2014, Miethöhe unverändert seit 10 Jahren 180 m2 1100,00 € 6,11 / m2 Bisherige Baujahresklassen - Mietspiegel 2021 bis 1949 - 6,00 € 1950 - 1967 - 6,10 € 1968 - 1983 - 6,45 € 1984 - 1994 - 7,90 € 1995 - 2010 - 8,95 € ab 2011 - 9,45 € Neue Baujahresklassen - Mietspiegel 2024 bis 1967 - 6,60 € 1968 - 1983 - 7,05 € 1984 - 1994 - 8,60 € 1995 - 2010 - 9,75 € 2011 - 2023 - 10,30 € ab 2024 - 11,85 € (hier sind immer die Höchstwerte angegeben) Die jetzige Einstufung lag in der Baujahrklasse bis 1949 bei 6,00 €. Seit dem Einzug wurden keine Modernisierungen oder Sanierungen mehr durchgeführt, davor stand die Wohnung leer. Das heißt, die letzte Modernisierung ist vor 30 bis 40 Jahren erfolgt. Die Mieterhöhung wird nun mit einer Neueinstufung in eine jüngere Baujahrklasse, laut Mietspiegel 2024, in die Klasse 1984 - 1994 mit 8,60 €, begründet. Laut Mietspiegel wird nach Modernisierung einer Wohnung in die übernächste Baujahrklasse eingestuft. Soweit erst einmal in Ordnung. Nun zu meiner Frage: Hätte die Einstufung nicht bereits zum Zeitpunkt der Modernisierung erfolgen müssen und nich 30-40 Jahre später? Die Einstufung wäre dann, nach alten Mietspiegel, in die Baujahrklasse 1968 - 1983 erfolgt mit 6,45 € bzw. jetzt mit dem neuen Mietspiegel mit 7,05 €. Das ist immerhin ein Unterschied von 1,55 € je m2 zumr jetzt angekündigten Mieterhöhung. Wann muss bzw. erfolgt die Einstufung in eine jüngere Baujahrklasse? Zum Zeitpunkt der Modernisierung unter Berücksichtigung des zu dem Zeitpunkt geltenden Mietspiegel? - Oder kann die Einstufung der Baujahrklasse auch wie hier angegeben einfach 30 - 40 Jahre später, unter Berücksichtigung des jetzt aktuellen Mietspiegel von 2024 erfolgen? Ein Mietspiegel aus den Jahren 1984 - 1994 liegt mir nicht vor, deshalb habe ich den von 2021 herangezogen. Die grundlegende Problematik konnte ich hoffentlich rüberbringen. - Es geht um die Einstufung der Baujahrklasse und die damit verbundene mögliche Höchstmiete je m2 - 7,05 € oder 8,60 €. Den Zustand der renovierten Wohnung lasse ich hier bewusst außen vor, sonst wird es wirklich kompliziert (teilweise Überputzleitungen, keine energetischen Maßnahmen, schiefe Fußböden, …). Vielen Dank! Günter Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von 007Günter (06.07.2024 um 15:22 Uhr) |
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baujahraltersklasse, baujahrklasse |
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