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"Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.08.2011, 21:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 1
Standard "Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

Heute (16.8.) haben unsere Vermieter einen auf den 3.8.2011 datierten Brief eingeworfen und um eine Mieterhöhung von €710 auf € 852 ab 1.10.2011 gebeten. Sie beziehen sich auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die ständig steigende kosten für Grundbesitz und NICHT auf einen Mietspiegel den es in unserer Stadt nicht gibt!! Falls wir bis 25.8.2011 diese freie Vereinbarung nicht unterzeichnen, soll ein "förmliches Mieterhöhungsverlangen" gem. den gesetzl. Vorschriften erfolgen!!
Seit die Vermieter vor 6 Jahren diese Wohnung gekauft hatten, wurde die Miete nicht erhöht, allerdings haben wir in dieser Zeit auch etliche Instandhaltungen angemahnt bzw. erbeten, wie Z.B. - Bad ist seit 40 Jahren nicht saniert, die Fugen bröseln, das Emaille in Dusche und Badewanne platzt ab- oder- Putz unter der Balkondecke schlägt Blasen, hat Risse und bröckelt herunter-.Bisher gab es dafür keine Zusagen !
Ich habe nun 3 Fragen:
1.) Ist eine sofortige 20% Mieterhöhung in Ordnung?
2.) Wie sind die gesetzl. Fristen für die Erhöhung nach schriftl. Zustellung?
3.) Macht es Sinn, sich Instandhaltungen schriftl. zusichern zu lassen und dann die "einvernehmliche" Lösung zu wählen?
Für konstrukt. Ratschläge bin ich sehr dankbar!



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  #2  
Alt 17.08.2011, 00:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 12
Standard AW: "Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

zu 1. die mieterhöhung um 20% ist nicht gerechtfertigt so lange er keine ordentliche Begründung vorlegt z.b. Moderniesrungsmassnahmen oder ähnliches oder wenn er die Miete an dem Mietspiegel anpassen will, gibt es wie du schreibt bei euch ja nicht.

also keine mieterhöhung

2. soweit ich weiß habe sie 2 bis 3 Monate Zeit ( sogenannte Überlegungsfrist ) der Mieterhöhung zuzustimmen oder diese abzulehnen. wenn sie ablehnen hat der Vermieter zwar das Recht bis zu 3 Monate nach Ende der Überlegungsfrist Klage einzureichen, aber ob er hier eine Chance hat bezweifele ich.

3. kommt drauf an was sie für einen Vermieter haben aber was schriftliches ist immer besser als etwas mündliches und soweit ich weiß zählen Instandhaltungen auch nicht als Moderniesierung und damit wäre auch keine Mieterhöhung möglich, da ein Vermieter zu Instandhaltung verpflichtet ist.

Und so wie es mir scheint versucht ihr Vermieter auch die Überlegungsfrist welche sie habe zu verkürzen oder gar ganz zu umgehen, denn ich weiß nicht ob die Frist mit Zugang und ihrer Kenntnisnahme der Mieterhöhung beginnt oder ob sie mit dem Datum des Briefes schon beginnt. Aber ich denke mal letzteres. Und somit wäre dies höchstwahrscheinlich auch ein Betrug aber da kann nur ein Anwalt weiterhelfen.

Desweiteren versucht ihr Vermieter sie unter Druck zu setzen und zu einer Unterschrift zu zwingen, was auch verboten ist.

Als Tipp bei einer Mieterhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Hoffe das ich damit helfen konnte. Meine Angaben sind aber ohne Gewähr.
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  #3  
Alt 17.08.2011, 09:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: "Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen"

1.) Ist eine sofortige 20% Mieterhöhung in Ordnung?

Das wäre sie, wenn entweder die Erhöhung durch einen qualifizierten Mietspiegel, wenn nicht vorhanden durch 3 Vergleichswohnungen in gleicher Lage und Ausstattung nachgewiesen wird.

2.) Wie sind die gesetzl. Fristen für die Erhöhung nach schriftl. Zustellung?

Fristen sind hier nicht relevant, das das Mieterhöhungsbegehren ungültig ist.

3.) Macht es Sinn, sich Instandhaltungen schriftl. zusichern zu lassen und dann die "einvernehmliche" Lösung zu wählen?

Instandhaltungen sind stets Vermietersache. Da muss man sich nichts bestätigen lassen. Der Mieter hat aber das Recht der Mietminderung, wenn die Mängel an der Wohnung gravierend sind.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap3.htm
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