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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?
Hallo,
mein Problem sieht folgendermaßen aus: ich habe meinen Mietvertrag vor einer Woche unterschrieben, Monatliche Miete 350 €. Diese Woche kam allerdings eine Email vom neuem Vermieter, es gäbe eine Mieterhöhung um monatlich 15€, ich solle doch vorbei kommen und die beiden Seiten (auf welche der Mietpreis vermerkt ist) auszutauschen. ...nun kommt mir das irgendwie komisch vor und ich weiß nicht so recht was ich tun soll. "Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist..." Kann ich das so verstehen, dass diese 15 Monate ab dem Datum des Bezuges gilt? Ist eine solche Mieterhöhung dann überhaupt rechtens? Also ab wann darf der Vermieter erhöhen (ich weiß ja nicht wann die letzte Erhöhung war)? wie oft kann er denn so einfach erhöhen? Kann ich wirklich davon ausgehen dass der Vermieter das nicht vorher gewusst hat dass er erhöhen muss? und Einfach Seiten des Vertrages austauschen???? und wichtig: kann ich irgendwas dagegen tun? immerhin war der Vertrag ja sozusagen noch druckfrisch . . . Es ist meine erste eigene Wohnung, daher bin ich etwas unsicher, bin für jede Hilfe dankbar daher schonmal ein Dankeschön im Vorraus Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von MariaG (25.07.2013 um 02:20 Uhr) |
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#2
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AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??
Eine Mieterhöhung ist frühestens 12 Monate + 3 nach Mietbeginn möglich. Das hast Du richtig verstanden.
Die jetzige "Mieterhöhung" kannst Du getrost ignorieren. Das ist es was Du tun kannst/solltest. |
#3
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AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??
Zitat:
@anitari hat völlig Recht. |
#4
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AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??
okay,
danke euch beiden ^^ für die schnelle Hilfe. |
#5
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AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??
Also heißt in diesem Fall
Ignorieren = "Nein" zu der Mieterhöhung ... und ich muss jetzt vor nichts angst haben, dass die trotzdem mehr abbuchen oder so? |
#6
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AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??
Damit wir uns richtig verstehen:
Das ist hier keine Stelle für Rechtsauskünfte. Die holt man sich bei einem Anwalt. Hier wird eigentlich nur über Fragen diskutiert. |
#7
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AW: Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?
Sollten die Vermieter eine Einzugsermächtigung haben, prüfe einfach den abgebuchten Betrag. Bei Lastschriften kann man ja relativ lange zurückbuchen und den vereinbarten Betrag überweisen.
Das was unterschrieben ist gilt hier meiner Meinung nach für die nächsten 15 Monate! Mietrecht Einfach
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#8
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AW: Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?
Davon abgesehen: Einfach seiten vom Vertrag austauschen geht nicht. Da müssen Änderungen schriftlich festgehalten und mit aktuellem Datum von allen beteiligten Vertragspartnern signiert werden.
Ansonsten ist es auch recht einfach herauszufinden, was deine Wohnung kosten darf, indem du einfach die Eckdaten in ein entsprechendes Programm eintippst. Das hat wohl dein Vermieter auch gemacht und nicht daran gedacht, dass er mit der Anpassung der Kosten erstmal 15 Monate warten muss. Das sind Gesetze zum Schutz der Mieter, damit man da nicht völlig dem Markt ausgeliefert ist. |
#9
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AW: Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?
Danke euch allen für die Hilfe :-)
das Thema hat sich mittlerweile erledigt, die Mieterhöhung wird in einem Jahr auf uns zu kommen ;-) Da werden wir gespannt abwarten müssen. |
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Stichworte |
einzug, mieterhöhung, vergleichsmiete |
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