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Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 25.07.2013, 02:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 6
Ausrufezeichen Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?

Hallo,
mein Problem sieht folgendermaßen aus:

ich habe meinen Mietvertrag vor einer Woche unterschrieben,
Monatliche Miete 350 €.
Diese Woche kam allerdings eine Email vom neuem Vermieter,
es gäbe eine Mieterhöhung um monatlich 15€,
ich solle doch vorbei kommen und die beiden Seiten
(auf welche der Mietpreis vermerkt ist) auszutauschen.

...nun kommt mir das irgendwie komisch vor und ich weiß nicht so recht was ich tun soll.

"Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist..."
Kann ich das so verstehen, dass diese 15 Monate ab dem Datum des Bezuges gilt?

Ist eine solche Mieterhöhung dann überhaupt rechtens? Also ab wann darf der Vermieter erhöhen (ich weiß ja nicht wann die letzte Erhöhung war)?
wie oft kann er denn so einfach erhöhen?
Kann ich wirklich davon ausgehen dass der Vermieter das nicht vorher gewusst hat dass er erhöhen muss?
und
Einfach Seiten des Vertrages austauschen????
und wichtig:
kann ich irgendwas dagegen tun? immerhin war der Vertrag ja sozusagen noch druckfrisch . . .


Es ist meine erste eigene Wohnung, daher bin ich etwas unsicher,
bin für jede Hilfe dankbar daher schonmal ein Dankeschön im Vorraus



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Geändert von MariaG (25.07.2013 um 02:20 Uhr)
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  #2  
Alt 25.07.2013, 12:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??

Eine Mieterhöhung ist frühestens 12 Monate + 3 nach Mietbeginn möglich. Das hast Du richtig verstanden.

Die jetzige "Mieterhöhung" kannst Du getrost ignorieren. Das ist es was Du tun kannst/solltest.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.07.2013, 11:37
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??

Zitat:
Kann ich das so verstehen, dass diese 15 Monate ab dem Datum des Bezuges gilt?
Ja, das ist so zu verstehen.

@anitari hat völlig Recht.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 26.07.2013, 21:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??

okay,
danke euch beiden ^^
für die schnelle Hilfe.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.07.2013, 10:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??

Also heißt in diesem Fall
Ignorieren = "Nein" zu der Mieterhöhung ...
und ich muss jetzt vor nichts angst haben,
dass die trotzdem mehr abbuchen oder so?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.07.2013, 11:26
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mieterhöhung nach vertragsschluss, vor einzug??

Damit wir uns richtig verstehen:

Das ist hier keine Stelle für Rechtsauskünfte. Die holt man sich bei einem Anwalt.

Hier wird eigentlich nur über Fragen diskutiert.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 28.07.2013, 00:56
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?

Sollten die Vermieter eine Einzugsermächtigung haben, prüfe einfach den abgebuchten Betrag. Bei Lastschriften kann man ja relativ lange zurückbuchen und den vereinbarten Betrag überweisen.

Das was unterschrieben ist gilt hier meiner Meinung nach für die nächsten 15 Monate!


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  #8  
Alt 28.07.2013, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?

Davon abgesehen: Einfach seiten vom Vertrag austauschen geht nicht. Da müssen Änderungen schriftlich festgehalten und mit aktuellem Datum von allen beteiligten Vertragspartnern signiert werden.
Ansonsten ist es auch recht einfach herauszufinden, was deine Wohnung kosten darf, indem du einfach die Eckdaten in ein entsprechendes Programm eintippst.

Das hat wohl dein Vermieter auch gemacht und nicht daran gedacht, dass er mit der Anpassung der Kosten erstmal 15 Monate warten muss. Das sind Gesetze zum Schutz der Mieter, damit man da nicht völlig dem Markt ausgeliefert ist.
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  #9  
Alt 19.08.2013, 16:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 6
Daumen hoch AW: Mieterhöhung nach Vertragsschluss, vor Einzug?

Danke euch allen für die Hilfe :-)

das Thema hat sich mittlerweile erledigt,
die Mieterhöhung wird in einem Jahr auf uns zu kommen ;-)
Da werden wir gespannt abwarten müssen.
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Stichworte
einzug, mieterhöhung, vergleichsmiete

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