Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe

Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mieterhöhung Rechtens?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.09.2009, 16:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 2
Standard Mieterhöhung Rechtens?

Hallo,
bin neu hier und benötige dringend Rat.

Ich bin in meiner Wohnung neu eingezogen am.1.2.09.Die Mieterhöhung kam schriftlich am 1.9.09.Die Begründung ist der aktuelle Mietspiegel an dem der Mietpreis angeglichen wird.Mietspiegel liegt bei.

Meine frage ist jetzt: Gilt nicht eine Jahressperrfrist?Demnach kann eine Mieterhöhung erst am 1.2.2010 erstellt werden die dann wiederum ab dem 1.5.2010 erst bezahlt werden muss.Ist das so richtig?Und wenn ja sollte ich den Vermieter darauf aufmerksam machen?

danke



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 24.09.2009, 10:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung rechtens?

Sie haben richtig erkannt, dass dieses Mieterhöhungsverlangen zu früh erfolgte. Demnach ist Ihre Rechnung, die Sie aufgestellt haben, richtig.

Hier noch ein Link, der Ihre Ansicht unterstreicht:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/...perrfrist.html
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.09.2009, 13:53
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung Rechtens?

Auch hier möchte ich zusätzlich auf einen Beitrag aus unserer Plattform hinweisen zum Thema Jahressperrfrist: Jahressperrfrist

Und ein Danke an meinen Vorredner!



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.09.2009, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Mieterhöhung Rechtens?

Danke für Ihre Antworten.Werde dennoch zusätzlich zum Mieterschutzbund beitreten um zukünftige Schockmomente schneller und fachlich zu klären.

MFG
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.11.2009, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Mieterhöhung Rechtens?

Zitat:
Zitat von bambel Beitrag anzeigen
Danke für Ihre Antworten.Werde dennoch zusätzlich zum Mieterschutzbund beitreten um zukünftige Schockmomente schneller und fachlich zu klären.

MFG
ja das mach mal. ich habe mit dem mieterverein nur gute erfahrungen gemacht aber jetzt bin ich selber vermieter und die erfahrungen mit mietern sind nicht so toll.

kann man einen mieter fristlos kündigen, der seinen stellplatz seit 3,5 jahren nicht bezahlt hat. ich habe das hasu erst im sept. ersteigert und merkte es jetzt, als ich allen mietern schrieb, zwecks stellplatz miiete. wer will oder nicht?
das sind mehr als 2 monatsmieten.

wie formuliere ich eine mieterhöhung? er wohnt schon seit 3 jahren im haus, genau wie ein anderer mit 7 jahren und ees erfolgte nie eine erhöhung. die neuen mieter zahlen alle 17 cent mehr pro qm. kann ich den beiden aufgrund dessen erhöhen? somit sind alle mieten gleich. und die anderen mieter brachte die zwangsverwaltung ins haus und das sind die durchschnittsmieten.

wie formuliere ichh eine solche erhöhung? wo bekomme ich kostenlos solche anträge? was ist, wenn die mieter nicht zusagen?

vielen dank. zwergenconny
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.11.2009, 14:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung rechtens?

Sie können den Stellplatz kündigen, weil dafür keine Miete bezahlt wird, aber nicht die Wohnung.

Alle Antworten zur Mieterhöhung und weiteren Fragen finden Sie auf dieser Website: www.mietrechtslexikon.de
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.11.2009, 21:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Mieterhöhung Rechtens?

Hallo,
vielen dank für die antwort.

Habe gerade erfahren, dass der Mieter den Mietvertrag schon 07 gekündigt hat und seitdem unentgeltlich dort parkt.
nun da kann ich nichts mehr tun aber wie schaut es aus, wenn er weiterhin dort parkt und nicht zahlt?
abschleppen kostet nur für mich. sperrpfosten zu teuer . brigen schilder was? es hängt ein schild schon an der Hauswand,
Privatgrund, parken verboten- aber das interessiert niemand.
was für möglichkeiten habe ich? muß man sich als vermieter alles gefallen lassen?
vielen dank
zwergenconny
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.11.2009, 16:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung Rechtens?

Hallo zwergenconny,

ein Gespräch mit dem Mieter könnte helfen. Rein theoretisch sehe ich das Recht zum Abschleppen gegeben, da der Parkplatz vom Mieter nicht genutzt werden darf.

Ich denke auch, dass diese Kosten an den Mieter weiterzuberechnen wären. Dennoch würde ich raten hier zu versuchen einen Fachmann zu kontaktieren.

Und ggf. erst einmal eine "Drohung" aussprechen, dass wenn der Mieter es nicht unterlässt den Parkplatz widerrechtlich zu nutzen, dass dann ein Abschleppen auf seine Kosten erfolgt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietvertrag Regelungen rechtens? ( 11/2002 ) FrankH Mietvertrag 1 26.01.2009 02:06


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Miete und Miethöhe
Mieterhöhung Rechtens?