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Mieterhöhung wegen Modernisierung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.04.2009, 16:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 2
Standard Mieterhöhung wegen Modernisierung

Ich wohne in einem ca. 1964 erbauten Haus, in dem jetzt nach und nach die Fenster der einzelnen Wohnungen ausgetauscht werden.

Bislang haben wir einfache Doppelfenster aus Holz, die sehr verwittert und auch undicht sind. Zumindest seit 1999 wurde das Holz außen nicht gestrichen und auch sonst nur die allernötigsten Reparaturen - und die nur nach mehrfacher Aufforderung durchgeführt. Nun soll im Rahmen der 11%-Regelung die Miete entsprechend nach der Modernisierung angehoben werden.

Meine Frage ist nun: Kann es sein, dass jahrelang keine Maßnahmen (nicht nur die Instandhaltung der Fenster betreffend) durchgeführt werden, die Fenster darunter leiden und jetzt die Finanzierung der Schadensbeseitigung einer fehlenden regelmäßigen Instandhaltung durch den Mieter erfolgt?

Ich denke dass die vollständige Umlegung nicht gerecht ist. Anteilig fände ich im Rahmen der Heizersparnis noch in Ordnung aber bei einer voraussichtlichen Erhöhung von 53,00 € monatlich wird das ganze schon heftig.

Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schon jetzt.



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  #2  
Alt 22.04.2009, 18:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Peter,

nach meinen Berechnungen ergeben sich Kosten von ca. 5.780 Euro (53,- x 12 Monate / 11 x 100) für die Modernisierungsmaßnahme. Das sollte zumindest der Anteil für deine Wohnung sein.
Das halte ich für ein wenig viel, wenn man bedenkt, dass "nur" Fenster ausgetauscht wurden.

Generell ist es möglich die Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter umzulegen und daraus eine Mieterhöhung nach der Modernisierung resultieren zu lassen. Wie du es gesagt hast sind Modernisierungsmaßnahmen auf der anderen Seite auch wieder mit Einsparungen verbunden.

Auch die 11% scheinen auf den ersten Blick in Ordnung. Dennoch verweise ich nochmal auf den Artikel zur Mieterhöhung nach der Modernisierung:
Mieterhöhung nach der Modernisierung

Hier sind vor allem die Formvorschriften zum Rechtfertigen der Mieterhöhung angegeben. Diese würde ich auf Herz und Nieren prüfen.


Sollten weitere Fragen bestehen, so versuche ich diese gerne zu beantworten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 26.04.2009, 21:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2009
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für diese Informationen.

Peter
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