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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Mieterhöhung wegen weiterer Person in Wohngemeinschaft (WG)
Folgender Fall:
Gemietet ist eine Doppelhaushälfte für 890 EUR + eine Garage für 60 EUR kalt. dazu kommen 100 EUR Nebenkosten für Hausmeister etc. Strom, Wasser, Gas, Internet und Telefon werden von mir getragen und werden seperat abgerechnet. Das Haus wird als WG genutzt. Nach Absprache mit dem Vermieter, wurde ein großes Zimmer in 2 kleine Zimmer und einen Flur geteilt (Trockenbau). Die Kosten dafür trug ich. Jetzt soll eine zusätzliche Person einziehen, aber der Vermieter will jetzt die Kaltmiete um 150 EUR erhöhen, weil das Haus ja jetzt mehr abgenutzt wird! oO Im Vertrag steht nur, dass der Vermieter über neue Untermieter informiert/zugestimmt werden muss. Darf er den Einzug jetzt einfach verweigern, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme/unterschreibe? |
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#2
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AW: Mieterhöhung wegen weiterer Person in Wohngemeinschaft (WG)
Zitat:
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#3
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AW: Mieterhöhung wegen weiterer Person
Zitat:
Aus einem Online Artikel aus der Welt geht Folgendes hervor, was deiner Aussage widersprechen würde: " Beschließt der Mieter nach seinem Einzug, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, so muss er den Vermieter immer um Erlaubnis fragen. Der muss aber zustimmen, wenn der Mieter nachvollziehbare Gründe für die Untervermietung nennen kann. Hierzu zählen finanzielle Motive, aber auch höchstpersönliche, wenn der Mieter nicht länger allein in der Wohnung leben will. Allenfalls wenn für den Vermieter die Person des Untermieters unzumutbar wäre, darf er Nein sagen. Das kann der Fall sein, wenn der Vermieter schon mal persönliche Schwierigkeiten mit dem zukünftigen Hausbewohner gehabt hat. Kein Ablehnungsgrund dagegen sind moralische Bedenken des Vermieters oder die Herkunft des Untermieters. Hat der Mieter allerdings keine Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt, sondern einfach eine weitere Person in seine Wohnung aufgenommen, so wird dies in den meisten Fällen zu keinen Konsequenzen führen. Entscheidend ist, ob der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung hätte erteilen müssen, wenn er gefragt worden wäre. Nur wenn er berechtigt hätte Nein sagen können, wäre die Untervermietung ein so schwerwiegender Verstoß, dass er die Wohnung aufkündigen dürfte." Mietrecht: Wann der Besucher zum Untermieter wird - Nachrichten Geld - DIE WELT |
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Stichworte |
mieterhöhung, untermieter, wohngemeinschaft |
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