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Mietminderung - versch. Mängel

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.01.2011, 21:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 1
Standard Mietminderung - versch. Mängel

Guten Abend,

Einführung:
mein Wg - Kollege und ich haben mehrere Probleme mit unserer Mietwohnung. Wir haben bis jetzt immer brav die Miete in höhe von 1100€(Brutto) im Monat überwiesen, doch jetzt sollte der Vermieter auch mal seinen Pflichten nachgehen.
Nur leider sind wir mit den Rechten des Mieters nicht sonderlich vertraut und haben uns deshalb dazu entschlossen hier einen Beitrag zu verfassen.


Mietshaus / Wohnung:
6 Parteien
3.OG(1Zimmer +Flur/Treppe) + 4.OG(Komplett)
120m² Wohnfläche + 70m² Balkon
Einzug war am 01.07.2010

Zustand(Bekannt vor Einzug):

1. Teppichboden schon sehr alt (ca. 12 Jahre und älter/etwas beschmutzt)
Frage: Gibt es da einen Grenzwert wegen Milben oder sonstigem Ungeziefer? (Teststreifen?)

2. Schimmel an mehreren Stellen in der Wohnung (Wurden übermalt mit einer "Schimmelisolierung")
Frage: Kann man da noch etwas erreichen ?

3. Die Fenster wurden ´98 von dem Vermieter neu "eingesetzt" (Doppelt verglast), bis auf eines.
Frage: Muss er dieses auch ersetzen ?
Hintergrund (falls es jmd. interessieren sollte): Er wollte/will einen Anbau machen, "es würde sich also nicht lohnen dieses zu ersetzen". -->1998 ... .

Zustand(Bekannt nach Einzug):

4. In 2 Räumen werden die Solltemperaturen nicht erreicht. (Schlafzimmer/Büro)
Frage: Kann ich auch rückwirkend die "Mietminderung" geltend machen ?

5. Unter dem Flachdachvorsprung schaut ein stark angerosteter Stahlträger heraus.
Frage: Wenn das die Stabilität des Hauses beeinträchtigt, was würde das für uns bzw. auch für den Vermieter bedeuten ?

6. Mehrere Fenster sind undicht, der Regen drückt sich etwas rein und es ist natürlich auch der Grund für die kalten Räume. Bezieht sich also auf Punkt 4.

7. Da das Haus scheinbar schlecht isoliert ist, hören wir sehr viel Lärm von 2 Kindern und auch deren Eltern. (Sonntag morgens spätestens 7Uhr steh ich senkrecht im Bett...)
Wobei ich den Kindern keine Schuld geben mag. (5-10Jahre alt)

8. Mehrere Heizkörper haben blähungen . Bis spätestens 1Woche nach dem Entlüften blubberts wieder.
Ausserdem heizen sie trotz Entlüften nicht richtig (3Stk)



Heute haben wir unseren Vermieter mit den o.g. Problemen konfrontiert und siehe da er will es sich mal anschauen. Allerdings hat er am Telefon schon einen deutlichen Ausdruck von "er wird wohl nicht viel unternehmen" gezeigt.

Alles in allem ist die Wohnung doch sehr heruntergekommen... wo es doch so ein schönes Objekt ist !
Doch der Vermieter - 80Wohnungen / 67Jahre alt / "Alleinverwalter" / Geizhals / Schlechter Hobbyhandwerker / Immer für Ausreden gut... - lässt so ziemlich alle Häuser die er besitzt vergammeln !

Würde mich freuen wenn sich jmd unserem Problem annehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen

chrissi



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  #2  
Alt 19.01.2011, 19:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung - versch. Mängel

Zitat:
Zitat von Chrissi123 Beitrag anzeigen
Guten Abend,

Zustand(Bekannt vor Einzug): Mängel, die Ihnen bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt waren, berechtigen nicht zu einer Minderung der Miete. Hier sagt der Gesetzgeber ganz salopp: Angemietet wie besichtigt, denn Sie hätten die Wohnung nicht nehmen müssen.

Frage: Muss er dieses auch ersetzen ?
Hintergrund (falls es jmd. interessieren sollte): Er wollte/will einen Anbau machen, "es würde sich also nicht lohnen dieses zu ersetzen". -->1998 ... .

Er hätte auch die anderen Fenster nicht ersetzen müssen.

Zustand(Bekannt nach Einzug):

4. In 2 Räumen werden die Solltemperaturen nicht erreicht. (Schlafzimmer/Büro)
Frage: Kann ich auch rückwirkend die "Mietminderung" geltend machen ?

Nein! Erst ab dem Moment, in dem Sie den Vermieter in Verzug gesetzt haben und er innerhalb dieser Frist nicht tätig wird.

5. Unter dem Flachdachvorsprung schaut ein stark angerosteter Stahlträger heraus.
Frage: Wenn das die Stabilität des Hauses beeinträchtigt, was würde das für uns bzw. auch für den Vermieter bedeuten ?

Mit "wenn" und "was wäre" kann man nicht argumentieren.

6. Mehrere Fenster sind undicht, der Regen drückt sich etwas rein und es ist natürlich auch der Grund für die kalten Räume. Bezieht sich also auf Punkt 4.

s.o.

7. Da das Haus scheinbar schlecht isoliert ist, hören wir sehr viel Lärm von 2 Kindern und auch deren Eltern. (Sonntag morgens spätestens 7Uhr steh ich senkrecht im Bett...)
Wobei ich den Kindern keine Schuld geben mag. (5-10Jahre alt)

Damit muss man leben oder sich nach einer anderen Wohnung umsehen.

8. Mehrere Heizkörper haben blähungen . Bis spätestens 1Woche nach dem Entlüften blubberts wieder.
Ausserdem heizen sie trotz Entlüften nicht richtig (3Stk)

s.o.

Heute haben wir unseren Vermieter mit den o.g. Problemen konfrontiert und siehe da er will es sich mal anschauen. Allerdings hat er am Telefon schon einen deutlichen Ausdruck von "er wird wohl nicht viel unternehmen" gezeigt.

Wenn Sie berechtigte Mängel vorbrigen, dann nur beweisbar in schriftlicher Form (z.B. Einschreiben)

chrissi
Beim Thema Mietminderung sollten Sie bitte nicht zu blauäugig vorgehen, sondern sich Rückendeckung beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht holen. Dann haben Sie auch für den Fall der Fälle die richtige Unterstützung bei Gericht.
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