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Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.05.2017, 08:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2017
Beiträge: 4
Standard Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Hallo und guten Tag,
ich wohne inzwischen seit über 10 Jahren in meiner Mietwohnung und habe seit meinem Einzug einen nutzbaren, aber geringen Wasserdruck. Vor einigen Jahren habe ich meine Hausverwaltung über den Wasserdruck informiert, aber verändert wurde nichts. Nun hatte ich mich die Jahre danach nicht weiter daran gestört, bis Anfang diesen Jahres. Ich informierte meine Hausverwaltung und die schickten mir zur Klärung einen Installateur. Entgegen gesetzt meiner Vermutung stellte der Installateur fest, dass der niedrige Wasserdruck vom Hausanschluss her rührt. Er stellte genauer gesagt fest, dass der anliegende Wasserdruck bei 2,5 bar für ein 8 Parteienhaus anliegt. Sein testen ergab das, wenn ich zwei Wasserhähne aufgedreht habe, der Druck nur noch bei 2 bar liegt. Jetzt habe ich nach 3 Wochen die Hausverwaltung angeschrieben um den aktuellen Stand im Bezug auf die Behebung zu erfahren. Leider kam dazu keine Antwort.
Ich habe ein wenig im Internet recherchiert komme aber so nicht wirklich weiter. Mich würde interessieren was ich wann und wie machen kann, bzw. ob ich etwas machen kann.

Viele Grüße.



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  #2  
Alt 28.05.2017, 09:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung wegen geringen Wasserdruck?

Wie macht sich der Mangel bemerkbar, ist davon auch die Warmwasserversorgung betroffen, gibt es Probleme beim Duschen?

Wenn das zutrifft, sollte man mit den anderen 7 Mietern gemeinsam den Vermieter um Beseitigung des Mangels bitten. Eine mögliche Minderung der Miete sollte aber nicht ohne die Begleitung durch einen Anwalt für Mietrecht erfolgen.
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  #3  
Alt 28.05.2017, 10:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Mietminderung wegen geringen Wasserdruck?

Hallo Regenmacher,
das Warmwasser stellt ein Erhitzer im Keller her. Da es aber am Hausanschluss liegt ist alles betroffen was an der Leitung hängt. Was das duschen angeht, sobald irgendwo im Haus der Wasseranschluss genutzt wird geht bei mir der Wasserdruck runter.
Das mit den restlichen Mietern muss ich mal probieren. Allerdings scheint der Partei über mir das ganze noch nicht einmal aufgefallen zu sein und die restlichen Mitmieter habe ich bisher noch nicht fragen / darauf aufmerksam machen können.
Ok. Das mit dem Anwalt werde ich berücksichtigen.

Vielen Dank erstmal.

Geändert von A. Reuter (28.05.2017 um 10:58 Uhr)
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  #4  
Alt 30.06.2017, 01:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.04.2014
Beiträge: 29
Standard AW: Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Hey !

Ich habe da auch schon meine Storys :d
Zum Beispiel habe ich meine Villa verkaufen müssen, nur weil meine Wasserleitungen total hinüber waren und die Kosten zu hoch wären..ja schön.
Da fing alles gerade an. Müsste dann noch irgendwelche kosten zum Ausgleich zahlen und was nicht noch..

Muss ehrlich sagen, dass ich am Ende froh war als ich das Haus weg hatte.
Hätte ein zweites Mal keine Lust darauf.
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  #5  
Alt 20.10.2017, 19:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Hallo noch einmal,
ich hatte heute kurz ein Gespräch mit einem Vertreter vom Mieterschutzbund und habe anschließend reagiert, wenn wahrscheinlich auch in falscher Reihenfolge, oder zu schnell. Die neue Frage die sich mir gerade stellt, andeutungsweise sich aber eigentlich von selbst erklärt, wäre in wie weit ich die Miete mindern kann wenn das Problem von den Wasserwerken her besteht?

In der Hoffnung etwas anderes als Antwort zu bekommen, als das was ich denke, schon mal Danke für eure Antwort.
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  #6  
Alt 21.10.2017, 05:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Eine Frage hat sich jetzt doch noch ergeben. Ich habe ja nun eine Mietminderung ausgesprochen. Bin mir auch ziemlich sicher das der Defekt innerhalb der Wohnung ist und denke das dies nun endlich bei der nun neu anstehenden Überprüfung festgestellt wird. Allerdings ist dieser Monat schon ziemlich fortgeschritten und ich kann nicht einschätzen, falls der Mängel beseitigt wird, wann dies soweit ist. Muss ich jetzt die volle Miete jetzt nun doch weiter zahlen, oder anteilig nach der Beseitigung, oder ab dem Monat nach der Beseitigung?

Danke.
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  #7  
Alt 21.10.2017, 10:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Eine Minderung der Miete ist nur für den Zeitraum möglich, in dem der Mangel besteht.
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Stichworte
mietminderung, wasserdruck

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