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Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

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  #1  
Alt 06.07.2012, 18:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2012
Beiträge: 3
Standard Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

Hallo, ich hab mir eine Wohnung gemietet, bei der Erstbesichtigung hab ich gefragt ob Mängel vorhanden sind, wie z.B. zugluft an den Fenstern. Es wurde mir verneint. Leider hatte ich nicht viel Zeit mir die Wohnung ganz genau anzusehen. Eine Woche nach Besichtigung hab ich den Mietvertrag unterschrieben. Als ich dann nach der Schüsselübergabe(einen Monat später) mit einen Maler in die neue Wohnung ging vielen ihn gewisse Mängel auf. Fensterrahmen sind Alle! undicht, es zieht man spürte Zugluft. 2Fenster hatten Wasserflecke un die Gibsverkleidung bröckelte ab, am Fensterrahmen.Es ist eine Dachwohnung, das Dach hat keine Isolierung(keine Folie und Dämmmatten). Im Bad sind Stockflecken oder sogar Schimmelflecke, Maler meinte das muss neu gemacht werden. Vom Warmwasserregler springt die Sicherung oft raus.
Ich habe die Wohnung gleich gekündigt und bin noch nicht eingezogen.
Ich fragte nach ob man nich ein Mietaufhebungsvertrag machen kann, der Vermieter sagte nein. Von den Mängeln habe ich noch nix gesagt. Kann ich eine Mietminderung fordern? Da ich nicht eingezogen bin und keine weiteren kosten verursache...wollte wenn denn nur noch die Kaltmiete zahlen, 3 monate noch...

Mfg Mario



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Geändert von helo28 (06.07.2012 um 18:36 Uhr)
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  #2  
Alt 06.07.2012, 19:44
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

Ohne Meldung der Mängel an den Vermieter keine Mietminderung möglich!
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  #3  
Alt 07.07.2012, 14:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

Ich habe schon ein Brief an den Vermieter verfasst, am Montag geht er als einschreiben raus. Zumal ich nich mal in der Wohnung wohne brauch ich doch für die 3 Monate doch nich die komplette Miete bezahlen, ich verursache doch keine Kosten und den sandigen Stellplatz fürs Auto nutze ich auch nich aufm Hof, zumal da auch ständig ein anderes Auto steht...
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  #4  
Alt 07.07.2012, 15:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

An der Zahlung der kompletten Miete plus Nebenkosten für die 3 monatige Kündigungszeit geht kein Weg vorbei!
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  #5  
Alt 08.07.2012, 14:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

was echt? ich verursache keine kosten weiter, weder warm wasser, noch strom oder ein stellplatz belegt. Ich fragte nach ob es an den fenstern zieht, wo ich die wohnung kurz ansah, vorm mietvertrag unterzeichnung. Die antwort war: es zieht nicht, ds is doch verschleierung vom vermieter. Es wurde von der vormieterin schon beanstandet.
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  #6  
Alt 08.07.2012, 15:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

Hallo, Sie sollten Miete aber auch nicht mit Nebenkosten verwechseln.

Sämtliche Posten wie Warmwasser, Strom, etc. sind in der Regel nicht Bestandteil der Kaltmiete, sondern der Betriebskosten und Nebenkosten, die separat zum Ende über eine Nebenkostenabrechnung (nach Verbrauch und anderen Schlüsseln) reguliert werden.
Hier könnte Sie also eine Erstattung erwarten, da ja drei Monate kein oder nur ein geringer Verbrauch stattfand!

Bzgl. der Mietminderung sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Der kann Ihnen in Ihrer Lage sicher auch weitere hilfreiche Tipps geben, die möglicherweise zu Einsparungen führen können, die wir Laien hier im Forum auf Anhieb vielleicht nicht beurteilen können.

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Viel Erfolg,


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  #7  
Alt 23.08.2012, 15:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

natürlich müssen die Mängel vorerst angemeldet werden, erst wenn diese nicht beseitigt werden, kann als nächster Schritt rechtlich vorgegangen werden.
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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, mietminderung, mängel, stellplatz

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