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Nachbuchung vergessener Mieterhöhung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 30.05.2013, 18:04
Aquarius
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Nachbuchung vergessener Mieterhöhung

Hallöchen,
Ich habe anfang 2009 eine Mieterhöhung erhalten und diese auch in den folgenden Monaten berücksichtigt.
Trotzdem verklagte der Vermieter mich, wegen einer Einverständnis-Erklärung, die ich dann aber auch erteilte.
Das Gericht stellte fest, das ich die Erhöhung zwar berücksichtigt hätte, der Vermieter aber daraus nicht schließen müße, das ich mit ihr einverstanden wäre.
Auch wenn ich das nicht richtig finde, will ich darüber auch nicht diskutieren, denn es wurde eben so entschieden und diese

Sache war für mich erledigt!

Ende des Jahres, kam dann die Betriebskostenabrechnung und die Heizkostenabrechnung. In Ihr stehen jedes mal als Information, den Betrag der alten Miete, und den Betrag der resultierenden neuen Miete und das Datum ab wann diese gezahlt werden muß.
Diese extra ausgewiesenen Mietbeträge bezahlte ich auch regelmäßig!
Im August 2011 erhielt ich plötzlich die Mitteilung, das der Vermieter es vergessen hätte die Mieterhöhung in den letzten 28 Monaten einzubuchen und die Forderung 718 € innerhalb von 14 Tagen zu überweisen!
Da ich es bis dahin versäumt hatte meinem Vermieter zu misstrauen, rief ich Ihn an und verlangte einen Kontoauszug.
Aus diesem Kontoauszug ging dann auch tatsächlich hervor, das meine Mietzahlungen "ungefähr" stimmten und das 28 x 28,51 € nachgebucht wurden!
14 Tage nach der ersten Mitteilung bekam ich eine Mahnung, von einem Inkassobüro, der ich sofort wiedersprach.
Nun schaltete ich den Kölner Mieterverein ein, der mir bestätigte das ich nur das zu zahlen bräuchte, was auf den Heiz, -u. Mietkostenabrechnungen stehe.
Dies teilte der Mieterverein auch dem Vermieter mit, welcher daraufhin im Dezember 2011 einen Mahnbescheid erließ. Gegen diesen legte ich sofort wiederspruch ein.
Im folgenden bekam ich ab und an wieder Mahnungen, die der Mieterverein aber jedesmal beantwortete und mich beruhigte:
"Regen sie sich nicht auf! Sie können sich beruhigt zurücklehnen, denn sie sind im Recht!", so jedenfalls erklärten es mir 3 verschiedene Anwälte des Mietervereins.
Anfang dieses Jahres bekam ich allerdings vom Gericht die Mietteilung das die Sache jetzt vor das Gericht komme.
Da der Mieterverein mir daraufhin mitteilte, das aufgrund meiner Mitgliedschaft kein Rechtschutz für einen Rechtsanwalt bestehe, suchte ich mir einen anderen Anwalt.
Und jetzt kommt der Hammer: Denn der meint, der Vermieter habe recht! Er könne diese Nachforderung geltend machen.
Der Anwalt der Gegenseite behauptete inzwichen sogar das der "Mietrückstand" aus nicht bezahlter Heizkostenabrechnung für 2009 resultiere. Das dies nicht stimmt konnte ich zwar belegen, jedoch meint mein Anwalt das es egal sei, wie der Vermieter die Zahlungen verrechnen würde, da er das Recht hätte, alle eingehenden Zahlungen mit der älteste Schuld zu verrechnen.

Also ich verstehe die Welt nicht mehr!

1) Ich habe hier inzwichen 5 Verschiedene Kontoauszüge über ein und den selben Zeitraum, aber immer mit anderen Zahlen! Wie soll ich da noch durchblicken, wenn der Vermieter da noch nicht einmal durch zu blicken scheint? Bin ich verpflichtet für den Vermieter die Buchhaltung zu machen???

2) Wenn der Mieterverein mir damals gesagt hätte, das der Vermieter im Recht sei, hätte ich mit ihm eine Einigung angestrebt und es wäre garnicht zu einem Prozess gekommen! Jetzt kommen Anwaltskosten und Gerichtskosten auf mich zu, ohne das es meine Schuld ist!!! Das kann doch nicht rechtens sein???

Also ich bin wirklich ratlos!

Was sagt Ihr dazu? Kann mir da einer sagen was ich da tun kann? In 14 Tagen ist der Prozess, zu dem ich noch nicht einmal geladen bin. Der Anwalt meint das sei eh nur eine Sache von 2min.

Danke für eure Aufmerksamkeit,
LG Andre

Ps.:
Wenn hier ein Anwalt ist, der anderer Meinung ist wie mein Anwalt, soll er sich bitte schnell bei mir melden......



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  #2  
Alt 01.06.2013, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachbuchung vergessener Mieterhöhung

Zitat:
Der Anwalt meint das sei eh nur eine Sache von 2min.
Dann sollten Sie Ihrem Anwalt glauben, denn der hat es gelernt und ist mit den ganzen Fakten des Falls vertraut.

Aber eine kurze Anmerkung trotzdem. Die Miete ist eine Bringeschuld, d.h. Sie müssen überwachen, ob Ihr Vermieter richtig abbucht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.06.2013, 13:27
Aquarius
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nachbuchung vergessener Mieterhöhung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Dann sollten Sie Ihrem Anwalt glauben, denn der hat es gelernt und ist mit den ganzen Fakten des Falls vertraut.
Na, so einfach glauben, ohne zweite Meinung einzuholen......, ich weiß nicht ob das ein guter Rat ist! ...deshalb frage ich ja hier im Forum.

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Aber eine kurze Anmerkung trotzdem. Die Miete ist eine Bringeschuld, d.h. Sie müssen überwachen, ob Ihr Vermieter richtig abbucht.
Und hier hast du natürlich Recht, Grundsätzlich.....!
Aber ich glaube du hast mich hier garnicht richtig verstanden: Ich bin von meinem Vermieter über die Zahlungshöhe ja informiert worden! Und in dieser Höhe habe ich ja auch bezahlt!
28 Monate später stellte dieser dann fest, das er sich vertan hatte und eigentlich mehr verlangen müße!
Und das ist was ich nicht verstehen kann, das so etwas dann nachgefordert werden darf!
Wenn ich etwas verkaufe oder Vermiete, dann nenne ich den Preis den ich haben möchte. Wenn mir dann 28 monate später einfällt, das ich mit dem Preis vertan habe, kann ich auch nicht zu dir kommen und mehr verlangen!
Also warum darf das eine Wohnungsbaugeselschaft...???

Naja, danke wenigstens für den Versuch mir auf meine Anfrage zu antworten, aber leider hilft mir das nicht weiter...

Lg Andre
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, forderung, heizkostenabrechnung, mahnbescheid, mahnung, mieterhöhung, mietrückstand


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