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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Mein Ex Freund hat einen Untermietvertrag. Hierzu musste ich eine Einwilligung unterschreiben, in der ich anerkenne das er zu den selben Rechten u Pflichten in den Mietvertrag eingeht.
Nun will er trotz 3 monatiger Kündigungsfrist ausziehen u die Miete nicht bezahlen. Ich hatte den Vermieter vorab schon darüber informiert das er mit sicherheit nicht zahlen wird u er zur sicherheit eine Pfändung vornehmen solle. Nun wie gesagt...es ist soweit das er nicht zahlt und der Vermieter sagt nun, das ich dann in der Haftung stände. Was kann ich machen? Zudem bin ich auch nicht in der Lage die gesamte Miete zu tragen. Er wohnt auch noch bei mir. ![]() |
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#2
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Hier ist einiges nachzufragen, zu erklären:
1. Wenn Ihr Freund einen Untermietvertrag mit Ihnen abgeschlossen hat, dann sind Sie für die Zahlung der gesamten Miete verantwortlich. 2. Ist Ihr Freund in Ihrem Mietvertrag als Mieter eingetragen, dann kann sich Ihr Vermieter das Geld da holen, wo er sich Erfolg verspricht. Sie können dann nur auf dem Weg über einen Mahnbescheid das Geld von Ihrem Freund einklagen. 3. Eine Pfändung kann nur ein Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Titel vornehmen. Kein Vermieter darf auf Verdacht pfänden. Zitat:
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#3
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![]() Zitat:
Bei einem Untermietvertrag treten Sie selbst als Vermieter auf. Sie werden dann als Hauptmieter bezeichnet. Für das Untermietverhältnis ist der Hauptmieter verantwortlich, da der eigentliche Vermieter mit dem Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter nichts zu tun hat. Hier hätte die Mietzahlung allein der Hauptmieter zu vertreten. Bevor nun nicht geklärt ist, welches Vertragsverhältnis besteht, kann auch von hier keine ordentliche Antwort kommen. |
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Stichworte |
kündigung, untermieter, untermietvertrag |
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