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Vorgehen GAG rechtens?

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.11.2009, 23:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 3
Standard Vorgehen GAG rechtens?

Hi,

ich hab ein Problem:

Meine Warmmiete beträgt 487,70 Euro.

Darauf hatte ich einen Mietpreisnachlass in Höhe von 65,10 Euro. Bezahlt hab ich also bis jetzt 422,60 Euro.

Heute erfahre ich, dass dieser Mietpreisnachlass ganz plötzlich, ohne mein Wissen, weggefallen ist. GAG meinte zwar heute nach Rücksprache, sie hätten mir das voriges Jahr,am 14.11. 2008, mitgeteilt, ich hab aber nix von denen bekommen.

Deshalb hab ich erstmal formlos - per Mail - Widerspruch eingelegt.

Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich ab 1.11. - also praktisch einen Monat rückwirkend - die neue Miete zahlen muss, obwohl ich dieses Schreiben vom 14.11.2008 nie erhalten habe?

Wäre es ratsam, deshalb einen Anwalt zu kontaktieren? Oder wie gehe ich am Sinnvollsten vor?

Danke für Tipps,

MariaGabriella



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  #2  
Alt 15.11.2009, 09:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Vorgehen GAG rechtens?

Hallo ins Nichts....


schreiben hier auch Leute, oder kann ich mich hier im forum direkt wieder austragen

Hat denn hier keiner nen Rat oder muss ich jetzt in einen teuren Mieterverein bzw. einen Anwalt aufsuchen?

gruß MariaGabriella
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  #3  
Alt 15.11.2009, 18:32
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vorgehen GAG rechtens?

Hallo Maria Gabriella,

die Frage ist, wie dieser Mietpreisnachlass begründet wurde und ob es hierzu vertragliche Regelungen gibt, denn es scheint sich in deinem Fall ja nicht um eine Mieterhöhung zu handeln, sondern um den Wegfall eines vereinbarten Nachlasses.

Vielleicht kann ich durch bessere Schilderung des Sachverhalts eine konkretere Meinung dazu bilden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #4  
Alt 15.11.2009, 20:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Vorgehen GAG rechtens?

Vielen Dank für die Antwort.

Der Mietpreisnachlass wurde 2005 bei Bezug der Wohnung mit meiner Arbeitslosigkeit begründet, ansonsten wäre die Wohnung bereits 2005 zu teuer für mich gewesen.
Schriftlich, im Mietvertrag, steht: "Befristet auf ein Jahr".
Mündlich wurde mir damals zugesagt, das "bleibe so, so lange ich arbeitslos bin".

Drei Jahre hat die GAG nichts getan, und es einfach so laufen lassen. Es gab Betriebskostenerhöhungen und auch einmal eine geringe Mieterhöhung (2 bis 3 Euro).

Voriges Jahr im November wurde dann angeblich die Ankündiung, dass dieses Jahr im November der Mietpreisnachlass wegfalle, verschickt.
Diese Ankündigung ist aber bei mir nicht angekommen.

Vor ein paar Tagen kam dann die Aufforderung, eben die genannten 65,10 Euro mehr zu zahlen, für mich kam das faktisch aus heiterem Himmel.

Ich habe jetzt erst einmal mit Begründung, dass das Ankündigungsschreiben voriges Jahr bei mir nicht angekommen ist, Widerspruch eingelegt, und um Fristverlängerung von einem Jahr gebeten.

Wenn die GAG nicht einlenkt, werde ich wohl doch einen Mieterschutzverein bzw. Anwalt aufsuchen.

Danke für weitere Meinungen,

MariaGabriella
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  #5  
Alt 17.11.2009, 16:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vorgehen GAG rechtens?

Hallo MariaGabriella,

das mit dem Nachweis des Schreibens ist immer schwierig zu belegen. Und da es bei dir um eine nicht unerhebliche monatliche Summe geht, rate ich auch zur Rücksprache mit einem Mieterverein.

Denn rein vertraglich ist dir der Vermieter schon mehr als entgegengekommen, da der Mietpreisnachlass länger als ein Jahr gewährt wurde. Hier wäre es optimal, wenn du für die Zusage, dass es gilt, solange du arbeitslos bist Zeugen hättest.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
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