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Wohnfläche berechnen

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.07.2010, 11:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 7
Standard Wohnfläche berechnen

Hallo,

ich habe schon etwas recherchiert, aber vielleicht kann hier jemand ganz plausible Angaben machen.

laut dem Mietvertrag ist die Gesamtfläche 116,88 qm.
Wir haben einen Grundriss vom Vermieter bekommen mit genauer Angabe der Raumgröße. Dort habe ich die Grundflächenmaße addiert und bin auf die Summe von 116,88 qm gekommen.

Auf der Nebenkostenabrechnung steht eine Gesamtwohnfläche von 117 qm.
Bei der Berechnung wurde die Loggia mit 2,66 qm voll berechnet, aber im Web fand ich heraus, dass diese Fläche entweder zu 25% oder zu 50% berechnet wird. Das ein Balkon mit 50% berechnet wird, wusste ich schon. Nur wie das jetzt mit der Loggia ist und zu wie viel % sie berechnet wird, konnte ich bisher nicht herausfinden.

Hat hier jemand handfeste Erfahrungen gemacht?
Wann wird eine Loggia zu 25% oder 50% berechnet?

Habt Dank für Eure Tipps!



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  #2  
Alt 26.07.2010, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnfläche berechnen

Auch für Balkone und Terrassen gilt die Anrechnung von 25% zur Wohnfläche. Will der VM aber mehr als das übliche berechnen, muss er erklären, wie er zu dieser Einschätzung gekommen ist.

Bei einer Größe von nur 2,66 m² für eine Loggia dürfte er wohl in Erklärungsnot kommen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.07.2010, 17:33
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Wohnfläche berechnen

Zitat:
Wohnflächenberechnung §§ 42-44 der II.BV:

Anrechenbare Grundfläche: Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:

[...]von Balkonen, Loggien und Dachgärten oder gedeckten Freisitzen, wenn sie ausschl. zu dem Wohnraum gehören zu max. 50%.
loggien werden üblicherweise immer zu 50% berechnet, wenn keine außergewöhnlich störenden einflussfaktoren (z.b. stark befahrene hauptstraße) vorhanden sind.

in solchen ausnahmefällen muss die grundfläche mit 25% angesetzt werden.

die II. BV ist gesetzlich bindend im geförderten ("sozialen") wohnungsbau und ist anerkannte berechnungsgrundlage für den freifinanzierten wohnungsbau.
im frei finanzierten wohnungsbau können auch andere berechnungsgrundlagen herangezogen werden (z.b. VOB, etc.), die allerdings beispielsweise eine bautechnische betrachtungsgrundlage haben. sie unterscheiden sich im endergebnis aber nur unwesentlich.

das gesetz stellt es dem eigentümer frei, bis zu 50% anzurechnen (mit den erwähnten ausnahmen), die wenigsten eigentümer verzichten darauf, grundfläche mit weniger als dem maximal zulässigen prozentsatz anzusetzen.

messen sie den balkon aus. möglicherweise sind die 2,66m² bereits die 50% grundfläche. in den 1:100 plänen des bauantrages wird die grundfläche bereits gem II.BV eingetragen, das heißt, die zahl im plan ist ggf. bereits reduziert und stellt nicht die reale fläche ohne abzüge dar.

Geändert von Orion (26.07.2010 um 17:38 Uhr)
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  #4  
Alt 28.07.2010, 11:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 7
Standard AW: Wohnfläche berechnen

Hallo,

vorab ein Danke für die Informationen.
Scheinbar ist es so, dass die Loggia wirklich entsprechend berechnet wurde.
Nach meiner Messung ist die Loggia, bei 3,5m x 1,8m (L x B), 6,3 qm groß, im Grundriss, wie oben erwähnt, mit 2,66 berechnet und eingetragen.

Der Vermieter wurde genau unterrichtet.

Danke nochmal.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28.07.2010, 11:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnfläche berechnen

Okay, der Vermieter hat also diese Loggia mit 42,22% der Grundfläche zur Wohnfläche gerechnet. Ob sich wegen dieser Höhe ein Streit lohnt ist zu bezweifeln.
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Antwort

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