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Mindesttemperatur im Bad morgens um 6:00 Uhr

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.12.2011, 19:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2011
Beiträge: 2
Standard Mindesttemperatur im Bad morgens um 6:00 Uhr

Hallo,
die Heizung in der Wohnung ist von den Vermietern in der Nacht ausgeschaltet. Sie startet erst ab 5 Uhr, um 6 Uhr stehe ich auf. 1 h langt der Heizung nich um mein Bad anständig zu beheizen. Es sind gerade mal 17 - 19°C morgens, wenn ich aufstehe und ich dusche da auch immer. Ich habe jetzt schon öfters mit den Vermietern gesprochen deswegen, sie hatten auch jemanden schauen lassen, der die Heizung hat höher stellen lassen,aber das bringt nichts, die Heizung (eh nur ein Handtuchheizungshalter) ist wohl zu schwach, so schnell kann sie das Bad nicht aufwärmen. Auf den Vorschlag, die Heizung nicht auszuschalten, sondern anzulassen,so dass ich die ganze Nacht die Heizung anlassen kann (ich bezahle es ja schließlich auch) , gehen die Vermieter nicht ein. Stattdessen soll ICH mir eine kleine Elektroheizung kaufen. ist diese Anforderung rechtens? Müssen die Vermieter nicht dafür aufkommen und klären,was sie mit der Heizung machen,damit der Raum eine Mindesttemperatur hat oder mir die elektroheizung kaufen? Was ist mit den anfallenden Stromkosten dadurch? Mal ganz abgesehen davon,dass ich nur eine Steckdose im Bad habe un dwürde ich die kleine Heizung dort anschließen, müsste ich immer drübersteigen,da diese direkt vor der tür wäre...



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  #2  
Alt 15.12.2011, 20:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mindesttemperatur im Bad morgens um 6:00 Uhr

Bitte lesen Sie in diesem Lexikon unter "H" wie Heizung die Antwort auf Ihre Fragen.

Heizpflicht im Mietrecht
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  #3  
Alt 15.12.2011, 20:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Mindesttemperatur im Bad morgens um 6:00 Uhr

Bedeutet dann dieser Abschnitt:

"eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich. Besonders im Hinblick auf die Nachtabsenkung scheint sie nicht mehr zeitgemäß zu sein. "

,dass es rechtens ist, das die Heizung erst ab 7 Uhr angeht, anfängt zu heizen und dann langsam auf die Mindesttemperatur klettern soll? Da sind doch die meisten Menschen schon außer Haus an normalen Wochentagen..

Oder was beduetet Nachtabsenkung genau??

Außerdem ist in dem Abschnitt immer nur die Rede vom ganzen tag,mir geht es um ein paar bestimmte Stunden, bin ich deshlab auch im Recht oder nicht mehr? Insbesondere da es sich ja um meine Duschzeit handelt.

Des Weiteren finde ich hier auch keine Antwort auf meine Frage ob es rechtens ist, dass ICH mir einen Elektroofen kaufen soll, oder ob das der Vermieter muss und vor allem wer kommt dann für den Strom auf??
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  #4  
Alt 16.12.2011, 09:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mindesttemperatur im Bad morgens um 6:00 Uhr

Ich lese zwei mal in Ihrem Beitrag das Wort rechtens. Eine Aufklärung kann Ihnen kein Forum bieten, das kann bestenfalls ein Anwalt, oder wenn es hart kommt ein Gericht.

Ein Forum gibt Ratschläge und Hinweise auf Gesetze und Urteile. Den Reim darauf, was zu Ihrer Situation passt, müssen Sie sich schon selbst machen.

Aber warum nutzen Sie nicht eine preiswerte online-Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht? Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
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Stichworte
bad, badezimmer, heizpflicht, heizung

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