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Mietminderung Schimmel und Feuchtigkeit

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.07.2010, 19:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 3
Standard Mietminderung Schimmel und Feuchtigkeit

Guten Abend,

ich habe ein Frage zu meiner derzeitigen Wohnungssituation.

Vor ca. 4 Wochen haben wir einen Wasserfleckt im EG unserer angemieteten DHH entdeckt. Wir haben daraufhin sofort unsere Vermieterin benachrichtigt, diese kam, schaute sich den Schaden an und wir vereinbarten, dass wir diesen Fleck im Auge behalten würden.

Vor einer Wochen bemerkte ich dann erstmals einen recht unangenehmen Schimmelgeruch im Schlafzimmer.
Dieser Geruch wurde von Tag zu Tag schlimmer, somit informierte ich letzte Woche Donnerstag die Vermieterin, welche daraufhin kam um sich das anzuschauen.
Wir hatten bereits vor dem Termin die Fußleisten des Laminats im Schlafzimmer im 1. OG entfernt und darunter schwarzen Schimmel entdeckt.
Wie wir dann herausfanden, war der Siphon unter der Badewanne defekt, was am nächsten Tag dann direkt durch einen Installateur behoben wurde.

Heute war nun jemand da um die Feutigkeit zu messen (dieser wurde von der Versicherung der Vermieterin beauftragt). Er stellte fest, dass in 3 von 4 Räumen sowie im gesamten Flur Schimmelbefall und Feuchtigkeit vorliegt.

Es wurden Trocknungsmaschinen aufgestellt mit der Info, dass diese ca. 2 Wochen dort verbleiben müssen, im Anschluss daran würden die Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, d. h. insgesamt würde dies alles ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Wir können im 1. OG nur noch eingeschränkt nutzen: Badezimmer und Ankleidezimmer
Gar nicht nutzen können wir das Schlafzimmer. Im gesamten 1. OG ist zudem ein starker Schimmelgeruch.
Weiterhin wird in den nächsten 2 Wochen eine erhebliche Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte vorliegen. Der einzige Raum den man zum schlafen noch nutzen kann liegt im 1. OG (ohne Schimmelbefall), sofern man bei dem lärm schlafen kann.

Nun meine Frage: Kann man in diesem Falle ein Mietminderung vornehmen bzw. Schadensersatz verlangen?? Wie hoch darf die Mietminderung in etwa sein??

Wir haben im EG noch Wohn-, Esszimmer, Gäste WC und Küche sowie HWR
im 2. OG haben wir noch ein Studio. Im Wohnzimmer und im Flur ist jeweils 1 Wasserfleck, aber bisher kein Schimmelbefall.

Für eine Antwort bedanke ich mich herzlich im Voraus.

Freundliche Grüße
Nadine F.



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  #2  
Alt 14.07.2010, 21:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung Schimmel und Feuchtigkeit

Hier im Forum gibt es ein Lexikon, dort finden sie diese Infos zur Mietminderung: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...minderung.html

Wenn das nicht ausreicht, dann bitte mithilfe von Google weitere Seiten suchen, oder am besten einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein befragen.

Zur Höhe der Mietminderung kann und darf ein Forum keine Angaben machen.
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