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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Mietminderung defekte Fenster
Sehr geehrte Damen und Herren,
bis zum 31.08.2010 hatte ich zwei defekte/undichte/verschimmelte Fenster in meiner Wohnung. Endlich hat mein Vermieter sie ausgetauscht. Aber nun kurz zur Geschichte: Weil mein Vermieter seit meinem Einzug im August 2008 in dieser Angelegenheit nichts gemacht hat, habe ich im Januar 2010 fortan die Gesamtmiete um 15 % (laut Rechtsberatung der Uni) gemindert. Selbstverständlich habe ich das dem Vermieter mitgeteilt (Einschreiben mit Rückschein). Nach zweimaliger Besichtigung durch den Vermieter wurde mir dann im April die Mietminderung bestätigt. Einer fortwährenden Mietkürzung wurde allerdings widersprochen. Ich sollte also wieder volle Miete zahlen, obwohl an den Fenstern immer noch nichts passiert ist. Da der Mangel bis zum Austausch der Fenster bis Ende August weiter bestand, habe ich so lange selbstverständlich nur den geminderten Betrag überwiesen. Letzte Woche hab ich meinen Vermieter mitgeteilt, dass ist seit September wieder volle Miete zahle und ihn schriftlich gebeten, die seit April ausstehenden Zahlungen auf meinem Mieterkonto zu löschen. Der Vermieter verweist auf die bereits im April "aus Kulanz gezahlte" Gutschrift und will den noch ausstehenden Betrag bis Ende August unverzüglich überwiesen haben. Mahnungen habe ich noch nicht erhalten, könnten aber bald folgen. Was soll ich machen? |
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#2
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AW: Mietminderung defekte Fenster
Zitat:
Denn der Rat zur Mietminderung war nach den hier vorliegenden Informationen ein falscher. Eine Mietminderung ist erst dann gegeben, wenn eine tatsächliche Verschlechterung der Mietsache einen groben Mangel darstellt. Da Sie erst im August 2008 eingezogen sind, vermute ich, dass zu dem Zeitpunkt die Fenster schon marode waren. Daraus ergibt sich, dass eine Minderung der Miete vom Gesetz her nicht gedeckt ist. Selbst nachlesen können Sie das in diesem Lexikon: www.mietrechtslexikon.de |
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