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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Eigentümer reagiert auf nix!
Im Okt. 2011 bekam ich von meiner Bank die Info, dass das Konto bei der W-Gesellsch. nicht mehr existiert und somit auch keine Miete von mir überwiesen werden konnte. Auf Nachfrage bei der neuen W-Ges. war die alte schon seit einiger Zeit insolvent, ich bat um Klärung. Nach 3 Wochen die Auskunft: "Ihr Eigentümer hat uns nicht mit der Verwaltung Ihrer Wohnung beauftragt, wenden Sie sich persönlich an ihn." Das habe ich 2x getan und keine Antwort erhalten. Am 15.05. habe ich per Einschreiben/Rückschein zum 31.08.12 gekündigt, ich ziehe nach Westdeutschland - das war sowieso geplant, die Freistellungsphase meiner ATZ beginnt nämlich. Als der Rückschein dann im Postkasten lag, fehlte die Unterschrift vom Eigentümer (große Zahnarztpraxis in Strausberg, auch hat er öfter in Amerika zu tun), das Kündigungsschreiben wird wohl dann auch unbeantwortet zurückkommen. Und nun, ich habe alles versucht; einen Anwalt will ich nicht einschalten, die wittern gleich ein Geschäft und kassieren meistens ab.
Wie lange könnte der Eigentümer die ausstehende Miete einfordern? |
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#2
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AW: Eigentümer reagiert auf nix!
Hallo,
zum Einen ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, was bedeutet, dass der Vermieter nicht darauf reagieren muss. Lediglich einen Übergabetermin sollten Sie mit der neuen Gesellschaft vereinbaren. Wenn keiner Ihr Geld haben möchte, sollten Sie dies gesondert auf ein Sparkonto legen. Ich bin zwar kein Fachmann für Insolvenzen, etc. bin mir aber relativ sicher, dass ein Insolvenzverwalter immer versucht noch ausstehende Forderungen einzutreiben... Mich wundert nur, dass der neue Vermieter (habe ich doch richtig verstanden, dass es eine neue Wohnungsgesellschaft gibt) nicht an Sie herantritt, um Kontendaten für künftige Mieten mitzuteilen! Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Eigentümer reagiert auf nix!
Hallo und danke für die erste Antwort,
die neue Gesellschaft hat mir erklärt, sie sei nicht mit der Betreuung/Verwaltung etc. vom Eigentümer beauftragt, insofernn bestehe auch kein Handlungsbedarf für sie. Auch befindet sich meine Mieter-Akte nicht in ihren Händen. Die ganze Angelegenheit - Insolvenz/Gerichtsverfahren - läuft angeblich schon seit einem Jahr. Geändert von angus (22.05.2012 um 13:03 Uhr) |
#4
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AW: Eigentümer reagiert auf nix!
Zitat:
Wenn wie in Ihrem Fall das Einschreiben nicht abgeholt wird, dann gilt die Kündigung auch nicht. |
#5
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AW: Eigentümer reagiert auf nix!
Danke für den Rat, das werde ich heute noch erledigen!
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Stichworte |
kündigung, miete |
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