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Kaution - Name auf dem Briefkasten weggemacht

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.05.2013, 13:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2013
Beiträge: 1
Standard Kaution - Name auf dem Briefkasten weggemacht

Hallo,

ich bin Ausländer und habe letztes Jahr ein Zimmer für zwei Monaten zur Untermiete gemietet. Die Kaution beträgt 300€.

Der Hauptmieter wohnte in den Zeitraum nicht in der Wohnung, er war diese zwei Monaten im Ausland. Ich habe dummerweise seinen Name vom Klingel und Briefkasten weggemacht, und unseren (Mitbewohner und ich) draufgemacht. Ich wusste nicht, dass es in Deutschland so wichtig war.

Er will mir jetzt die Kaution nicht zurückzahlen, weil er sagt, dass ich durch meine Aktion viele Kosten verursacht habe. Er redet über unzustellbare Post, aber er hat bis jetzt auch kein Beweis gegeben.

Ich und meine Anwältin haben bis jetzt alles versucht, und jetzt muss ich entscheiden ob ich ihn verklagen will. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mache alles privat.

Meine Frage ist: wenn wir davon ausgehen, dass solche Kosten tatsächlich entstanden sind, wer würde vor Gericht gewinnen? Wie sehen meine Chancen aus?

Vielen Dank!



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  #2  
Alt 29.05.2013, 14:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution - Name auf dem Briefkasten weggemacht

Zitat:
wer würde vor Gericht gewinnen? Wie sehen meine Chancen aus?
Tut mir Leid, aber wenn ich diese Frage beantworten könnte, würde ich als Wahrsager arbeiten. Darum meine ich, dass dies Ihre Anwätin besser beantworten könnte.
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  #3  
Alt 29.05.2013, 20:35
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kaution - Name auf dem Briefkasten weggemacht

Zitat:
Ich und meine Anwältin haben bis jetzt alles versucht, und jetzt muss ich entscheiden ob ich ihn verklagen will. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mache alles privat.
Auf was soll denn der Hauptmieter verklagt werden?
Ich denke eher umgekehrt wird ein Schuh draus. Der Hauptmieter müsste doch nun u.U. vor Gericht den Nachweis führen, welcher Schaden ihm entstanden ist.
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Stichworte
briefkasten, gericht, kaution, rechtschutzversicherung, rückzahlung, untermiete

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