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Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.09.2012, 18:38
bvm bvm ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2012
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Nutzung allgemeiner Räume für meine Privatparty.
Ich möchte in dem von allen Mietern genutztem Waschkeller meine private Geburtstagsparty veranstalten, darf ich das, wenn ich die Waschmaschinen abdecke und durch Aushang im Flur meine Nachbarn darüber informiere?? Muss ich die Einverständniserklärung meines Vermieters einholen ???



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  #2  
Alt 27.09.2012, 19:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke

Zitat:
Muss ich die Einverständniserklärung meines Vermieters einholen ???
Aber sicher, denn eine Party gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Waschküche/Waschkeller.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.09.2012, 05:30
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke

Zitat:
wenn ich die Waschmaschinen abdecke und durch Aushang im Flur meine Nachbarn darüber informiere??
Nein, auch das würde nicht ohne Absprache mit den anderen Benutzern möglich sein.
Auch der Vermieter könnte hier keine für Sie allein angenehme Lösung "bestimmen".

Einzige Möglich ist die Anfrage und Zustimmung aller Mieter!
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Antwort

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