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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Kann der Vermieter den Lagerplatz für Brennholz entziehen?
Hallo,
wir haben heute erfahren, dass unser Vermieter den Platz wo wir unser Holz lagern (wurde uns von ihm erlaubt) entziehen möchte. Wir haben uns mit Einwilligung vom Vermieter im Wohnzimmer einen Holzofen eingebaut. Das hierfür benötigte Holz lagern wir im Hof den wir mitbenutzen dürfen. Nun haben wir erfahren dass unser Vermieter uns diesen Holzlagerplatz entziehen will also dass wir ihn räumen sollen da er genau diesen Platz an einen Kollegen vermieten will. Dieser sucht einen Platz zum Unterstellen seines Wohnwagens. Geht das so einfach? Welche Rechte haben wir? Wir benötigen ja das Holz zum schüren und daher auch den Lagerplatz. HILFE Danke hsbcjn |
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#2
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AW: Kann der Vermieter den Lagerplatz für Brennholz entziehen?
Hallo,
wenn der Platz auf dem Hof, wo Sie Ihr Brennholz lagern, nicht Bestandteil des Mietvertrags ist, dann kann der Vermieter auch über die Nutzung bestimmen. Ich glaube nicht, dass Sie hier eine Art von Gewohnheitsrecht geltend machen können. Fragen Sie den Vermieter doch am besten, ob er Ihnen eine Alternative anbieten kann. Möglicherweise bieten Sie ihm auch ein geringes Entgelt und die Ergänzung des Mietvertrags. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Kann der Vermieter den Lagerplatz für Brennholz entziehen?
Wenn für den Platz auf dem Hof keinerlei Kosten erhoben werden, dann handelt es sich um eine Leihe, die in diesem Fall, durch den Vermieter, sofort beendet werden kann.
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Stichworte |
brennholz, leihe |
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