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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Unsauberer Müllplatz
Hallo.
Unser Müllplatz ist ständig verdreckt und wird so lange ich hier wohne (1 Jahr) nie gereinigt. Anfragen beim Hausmeister werden generell beantwortet mit "ich kümmer mich" oder "ist in Arbeit" Ich sehe aber diese Hinhaltetaktik nicht mehr länger ein und will mich jetzt sachkundig machen wieviel Prozent ein Mieter die Miete kürzen kann, wenn der Müllplatz verdreckt ist. Schliesslich zahle ich jeden Monat meinen Reinigungsanteil in Form der Nebenkosten. Meine Fragen sind nun: Kann man deswegen einen Teil der Miete einbehalten? |
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#2
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AW: Unsauberer Müllplatz
Hallo Nachbar,
mit der Kürzung der Miete wäre ich vorsichtig, da an der Wohnung selbst ja scheinbar kein Mangel vorliegt. Meine Empfehlung - kürze die Nebenkosten um deinen Anteil der Reinigungskosten. Als Grundlage könnte hierfür die letzte Nebenkostenabrechnung dienen. Denn wenn den Kosten keine Leistung gegenübersteht, halte ich dieses Verfahren durchaus für angemessen. Dennoch sollte der Vermieter schriftlich auf die Kürzung hingewiesen werden. Ich hoffe damit wird ein wenig Druck ausgeübt und der Hausmeister kümmert sich um die Reinigung des Müllplatzes. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach
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