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Schimmel in der gesamten Wohnung

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.10.2014, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2014
Beiträge: 5
Standard Schimmel in der gesamten Wohnung

Hallo
Folgendes Problem (ich hoffe auf hilfreiche Tips und Antworten):
Eine freuchte Ecke (Außenwand) im Badezimmer seit über einem Jahr. Altbau (Sandstein Gebäude) teilsaniert.
Zum ersten Mal ist uns die freuchte Wand vor ca. 1,5 Jahren aufgefallen. Eine Ecke im Badezimmer an der sich die Feuchtigkeit von unten nach oben bis ca. 2,3m die Wand "hochsaugt". Die Wand ist ca. einen halben Meter dick und völlig durchgeweicht (von innen wie außen). Folgende Maßnahmen sind im Auftrag der Hausverwaltung bisher geschehen:
Verschiedene Bausachverständige haben regelmäßig Freuchtigkeitswerte gemessen (innen und außen) Bodenbohrungen wurden durchgeführt (ebenfalls leicht feucht) an der Außenwand. Kamerauntersuchung des Regenrohs, dass an dieser Wand entlang läuft, Feuchtigkeitsmessungen im Keller, Trocknungsgerät für 3 Monate (dann Abbau, da ohne erkennbare Ursache, kein Nutzen des Gerätes erscheint). Wasserdruckmessungen (um Rohrleitungsschaden auszuschließen), 3 malige oberflächliche Schimmelbehandlung auf ausdrücklichen Wunsch von uns. Seit 7 Monaten keine Schimmelbehandlung mehr. Obwohl Wand nach wie vor nass ist, gesamte Wohnung feucht ist.
Alle Gutachter konnten ein verschulden unsererseits (Mieter) ausschließen, da nur diese eine Wand komplett durchgeweicht ist.
Nun: Schimmel in der gesamten Wohnung (hauptsächlich an Massivholzmobiliar, Jacken, Schuhen, ...). Überall in der Wohnung riecht es nach Schimmel. Vermieter ist bemüht und gesprächsbereit (bspw. mit Schimmelschnelltests und Schimmelspray), stellt aber keine positive Prognose in Aussicht, da die Ursache nicht gefunden wird. Laut seiner Aussage blockiert die Hausverwaltung die Ursachensuche (aus Angst vor den hohen Kosten der Ursachensuche und Sanierung - Übernimmt für die anderen Wohnungseigentümer im Haus auch die Mietverwaltung). Unser Problem: Unser Eigentum verschimmelt immer weiter, unsere Gesundheit ist betroffen (dauerhafte Kopfschmerzen, Müdigkeit, chronische Atemwegserkrankungen,...).
Nun unsere Frage: Welche Rechte haben wir?
Können wir die Miete mindern, obwohl der Vermieter bemüht ist und handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Bad, soll nach Aussage der Handwerker möglichst wenig benutzt werden.
Können wir den Ersatz (in finanzieller Hinsicht) der kaputten Gegenstände verlangen?
Welchen Anspruch haben wir auf eine recht teure Raumluft/Schimmelanalyse?
Können wir Anspruch auf adäquaten Ersatzwohnraum erheben, solange sich die Situation nicht verbessert?
Entsteht aus dieser Situation ein außerordentliches Kündigungsrecht (sofern wir endlich eine andere Wohnung finden - was sich in dieser Stadt als äußerst schwierig zeigt)? Nachmietersuche würde sich hier sehr schwierig gestalten.
Wir haben einen sehr netten und bemühten Vermieter und möchten es uns mit ihm auch nicht verscherzen. Was wäre ein korrekter Weg?
Müssen wir, als Mieter, den Schimmel mit Schimmelex entfernen, oder muss dies durch eine professionelle Firma durchgeführt werden?
Welchen Anspruch kann der Vermieter gegen die Hausverwaltung (die eine Verzögerungstaktik fährt) erheben?
Da wir sehr verzweifelt sind, freuen wir uns über eine hilfreiche Anwort.
Als Studenten (die ihr Studium komplett selbst finanzieren) können wir uns leider nicht auf einen treuren einen Rechtsstreit einlassen.
Vielen herzlichen Dank



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  #2  
Alt 25.10.2014, 10:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schimmel

Zu diesem Thema ist mithilfe einer Suchmaschine soviel im Internet zu finden, da würde meine Antwort nur aus Wiederholungen bestehen.
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  #3  
Alt 26.10.2014, 10:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2014
Beiträge: 5
Standard AW: Schimmel

wir haben für unseren besonderen Fall nichts passendes gefunden. Es sind immer nur Situationen zu finden, wo der Vermieter nicht handelt und versucht die Ursache beim Mieter zu suchen.
In unserem Fall ist das, wie beschrieben, ja ganz anders.
Wir sind krank und sehr verzweifel und haben gehofft hier Hilfe und Rat zu bekommen!
Schade
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  #4  
Alt 26.10.2014, 10:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schimmel

Zitat:
Wir sind krank und sehr verzweifel und haben gehofft hier Hilfe und Rat zu bekommen!
Wenn die Wohnung für ihre Krankheit verantwortlich ist, dann lassen Sie sich das vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) bestätigen und kündigen fristlos, so bald Sie eine andere Wohnung gefunden haben.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.10.2014, 12:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2014
Beiträge: 5
Standard AW: Schimmel

... da liegt das Problem. Wir können uns keine andere Wohnung herzaubern!! Da nützt auch eine amtsärztliche Untersuchung nichts. Wenn keine passende Ersatzbleibe verfügbar ist.
Es geht uns nicht um den Auszug. Dessen sind wir uns selbst bewusst.
Hatte auf Tipps und evtl. die Beantwortung meiner Fragen gehofft. Das würde uns vielleicht helfen, bis wir eine passende Wohnung gefunden haben.
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  #6  
Alt 26.10.2014, 13:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schimmel

Zitat:
Hatte auf Tipps und evtl. die Beantwortung meiner Fragen gehofft.
Meine Tipps sind erschöpft. Hier kann nur der professionelle Rat eines Anwalts helfen, wenn die Option Auszug nicht gezogen werden kann.

Einen Anwalt können Sie auch per Telefon oder online in Anspruch nehmen. In der Kopfzeile finden Sie die entsprechenden Links.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.10.2014, 22:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2014
Beiträge: 5
Standard AW: Schimmel

Vielen Dank, das hilft uns leider nicht weiter,
da aus finanziellen Gründen (Studenten ohne finanzielle Unterstützung) keine kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden kann.
Wir werden wohl noch in anderen Foren nach hilfreichen Ratschlägen fragen.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 27.10.2014, 14:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schimmel

Zitat:
da aus finanziellen Gründen
Wenn Sie meinen. Haben Sie mal nachgefragt, wie teuer solch eine Beratung am Telefon, bzw. per Mail, kommt? Nein!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 27.10.2014, 22:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2014
Beiträge: 5
Standard AW: Schimmel

DOCH haben wir! Zwischen 1,99€ und 3,99€ die Minute telefonische Rechtsberatung. Persönlich zwischen 120€ und 200€ und per Mail zwischen 55 und 95€.
Das Eine, wie das Andere Ausgaben, die wir nicht aufbringen können. Da die Problematik nicht in 2 Minuten zu erklären ist und ebensowenig innerhalb von 2 Minuten geantwortet werden kann (was sich ja auch hier im Forum zeigt - da wir bisher keine Tipps, abgesehen von AUSZUG und ANWALT bekommen haben, was uns selbst auch schon bewusst war).
Wir wären längst bei kompetenter Rechtsberatung und nicht in einem solchen Forum, wenn wir es uns leisten könnten.
Gibts hier jemanden, der hilfreiche Ratschläge hat???
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  #10  
Alt 29.10.2014, 16:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schimmel in der gesamten Wohnung

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gesundheit, gesundheitsgefährdung, schimmel

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