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Mia87 19.05.2011 13:17

Viel Schimmel im Bad
 
Guten Tag,

ich bin ganz neu hier und erhoffe mir Hinweise, Tipps, Anregungen, usw. wie ich mit der Situation umgehen soll, die ich im Folgenden einmal schildern werde:

Vielleicht zu Beginn ein paar Eckdaten:
- Doppelmehrfamilienhaus (2 Stöckig) mit je 5 Parteien
- meine Whg. im 2. Stock / außenliegend / Dachboden darüber
- Wohnungsgröße 68m² / Bad ca. 4m²
- Bad liegt zwischen Treppenhaus (unbeheizt) u. Schlafzimmer

Als ich 09/08 einzog war im Bad nichts von Schimmel zu sehen. (Wohl übergestrichen)
Nach ca. 1/2 Jahr zeigte sich oberhalb des Fensters eine erste Schimmelbildung. Zudem war im Wohnzimmer an der Decke (Ecke, in der sich beide Außenwände treffen) ein ca. 30x30cm großer dunkler Fleck (Feuchtigkeit?).
Daraufhin wurde der Hausverwalter informiert. Dieser kam kann mit einem KlemptnerMEISTER im Schlepptau vorbei, um sich die Mängel anzusehen.
Der Verwalter meinte direkt beim Eintreten schon, er würde merken, dass es in der Whg. feucht sei (Ist in 2 1/2 jahren noch keinem anderen aufgefallen).
Den Schimmel im Bad kommentierte er mit:" Das ist ganz klar ein Lüftungsfehler. Sie müssen 3x tägl. lüften." Darauf, wie das bei VZ-Berufstätigen gehen soll, kam keine Antwort.
Der Klemptner hatte ein Gerät dabei, mit dem er die Temperatur der betroffenen Stellen maß. Er sagte, die Wände + Decke seien kalt. ACH...
Er wollte uns dann ein Schimmelentfernungsspray für 25€ verkaufen, welches er jedoch erst in zwei Wochen wieder da hätte. Solange halt gut lüften.

Auf unser Bitten hin, gingen die beiden Herren noch auf den Dachboden, der lediglich von einer Partei als Trockenraum für Wäsche genommen wird.
Dort stellten sie wohl nichts außergewöhnliches mit und gingen wieder.

Wir behandelten dann den Schimmel mit einem "herkömmlichen" Schimmelex für ca. 4€ und es war ein paar Wochen Ruhe.

Inzwischen wurde das komplette Gebäude übrigens in einer sechsmonatigen Aktion isoliert (bis auf den Dachboden...)

Lange Rede kurzer Sinn, inzwischen werden wir dem Schimmel nicht mehr Herr und die Decke des Badezimmers ist auf ca. der Hälfte völlig verschimmelt.
An einer Ecke löst sich bereits die Tapete und man kann darunter sehen, dass die Decke (welches Material es ist, kann ich nicht genau erkennen) völlig schwarz und grün ist. Es ist also nicht mit Tapete runter, Decke behandeln, neu tapezieren und neu streichen getan.
(Wo wir schon bei meiner ersten Frage wären, wer ist finanziell für eine Renovierung zuständig und wie umfangreich muss diese ausfallen, wenn die Decke unter der Tapete bereits so schlimm betroffen ist?) Eine regelmäßige Behandlung mit schärfsten Mitteln aus dem Baumarkt und anschließendes Säubern der Tapete erfolgte regelmäßig aber inzwischen ist es witzlos geworden.

Gestern waren wir dann zum ersten Mal auf besagtem dachboden und wurden fast vom Schlag getroffen. Ein wiederlicher modriger Geruch schlägt einem entgegen und an einigen Stellen liegen Glaswollematten, die zum Teil völlig durchtränkt sind, mit Wsser. Ein Dachfenster scheint undicht zu sein. Zudem kann man an vielen Stellen in der Holzverkleidung Tageslicht sehen!! (Wir heizen also für draußen??)
Dort, wo keine gelben Matten aus Glaswolle liegen ist der Boden nass und das auf großer Fläche. Und wie der Zufall es so will, liegt unser Badezimmer fast genau unter besagter Glaswollematte, die völlig nass zu sein scheint.

Der Hausverwalter spricht nach wie vor von Lüftungsfehlern unsererseits.
was könne wir machen, außer uns über eine Nebenkostennachzahlung von 450€ zu ärgern und Tag für Tag in ein verschimmeltes Bad zu gehen?Ich wäre wirklich sehr dankbar, den eine oder anderen Rat zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus

Mia87

PS: Fast jeder andere Mieter in dem Doppelhaus hat oder hatte ebenfalls mit Schimmel zu kämpfen. Überall die selbe Antwort des Verwalters: Lüftungsfehler.

Recht-Einfach 19.05.2011 13:34

AW: Viel Schimmel im Bad
 
Hallo,

mit Schimmel ist nicht zu spaßen! Bitte informieren Sie sich in diesem Artikel zum Thema Schimmel:
Schimmel im Mietrecht

Dort werden Sie erkennen, dass Sie eine Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter zu machen haben, am besten schriftlich und beweisbar. Des Weiteren wäre eine Mietminderung möglich, welche Höhe von einem Forum jedoch nicht empfohlen werden kann.

Sollte der Mangel nicht zeitnah beseitigt werden, könnten Sie auch kündigen!

Sollte der Vermieter die Schuld bei Ihnen suchen, sollten Sie einen gemeinschaftlichen Brief aufsetzen (Zeugen der anderen Wohnungen wegen Schimmel) und den Zustand des Dachboden dokumentieren. Spätestens dann sollte er einlenken!


Mietrecht Einfach

Regenmacher 19.05.2011 13:40

AW: Viel Schimmel im Bad
 
Dieses Thema ist so vielschichtig, da könnte man Lesestoff bis zu Pfingsten anbieten. Die wichtigsten Informationen finden Sie aber auf den Websites unten:

http://www.schimmel-in-der-wohnung.com/
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-.../schimmel.html
http://www.schimmel-schimmelpilze.de...immelpilz.html
http://www.mieterverein-hamburg.de/u...sschimmel.html

Mia87 19.05.2011 14:38

AW: Viel Schimmel im Bad
 
Hallo,

ich danke Ihnen beiden erst einmal recht herzlich für Ihre schnellen Antworten und die interessanten Links.
Werde mich nach der Arbeit dort einmal genauer einlesen, vielleicht bin ich im Anschluss ja schon schlauer.

Auf alle Fälle habe ich mit dem Mieterschutz in unserer Gegend telefoniert und werde dort kommende Woche Dienstag ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Denn der gammelige Dachboden, den ich gestern gesehen habe, war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.

Da laufen noch ganz andere Sachen mit der Hausverwaltung nicht ganz "rechtens", meiner Meinung nach.

Vielleicht könnte mir noch einer genauer erklären, wie so eine Mängelanzeige auszusehen hat? Fühle mich damit ein wenig hilflos und habe Angst, hinterher auf dem "Schaden" sitzen zu bleiben, auch in finanzieller Hinsicht.

MfG
Mia87

Recht-Einfach 20.05.2011 11:07

AW: Viel Schimmel im Bad
 
Eine Mängelanzeige verfassen Sie schriftlich. In dieser sollten alle Mängel der Wohnung aufgelistet sein und am Ende wird dem Vermieter eine realistische Frist zur Beseitigung aufgegeben. Diese sollten Sie beweisbar an den Vermieter übersenden.

Die weiteren Handlungswege wird Ihnen dann der Mieterverein mitteilen können.

Mietrecht Einfach


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