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marius 01.06.2011 16:16

Was muss gezahlt werden?
 
Hallo,

meine liebe Frau hatte vor ca. 3 Jahren (bevor wir uns kannten) eine schlechte Phase und hat unteranderem ihre Miete nur unregelmäßig gezahlt. Jetzt kommt von dem ehemaligen Mieter eine Forderung (zusammengestellt durch eine Anwältin) über ca. 850 Euro. Jedoch gab es zum Zeitpunkt des Auszugs ein Gespräch zwischen meiner Frau und der Vermieterin in dem im Einverständnis ausgerechnet wurde, dass noch eine Forderung von ca. 130 Euro bestünde (welche meine Frau aus Vergesslichkeit, Trotz oder warum auch immer ebenfalls nicht gezahlt hat) und dann keine weiteren Forderungen mehr offen seien. Aus diesem Gespräch ging eine Aufstellung der Berechnung hervor welche von der Vermieterin vorgenommen wurde. Ist diese mündliche Vereinbarung rechtskräftig und macht jede weitere Forderung (über diese 130 Euro hinausgehend) nichtig oder müssen die Versäumten Mietzahlungen getätigt werden? Ich selbe denke JA! Ich würde mich jedoch über fackundige Antworten freuen und kann auf dämlich KOmmentare verzichten...dafür schoneinmal DANKE.

Regenmacher 01.06.2011 17:23

AW: Was muss gezahlt werden?
 
Zitat:

Zitat von marius (Beitrag 3391)

Ist diese mündliche Vereinbarung rechtskräftig

Nein, natürlich nicht!

müssen die Versäumten Mietzahlungen getätigt werden?

Wenn die Exvermieterin die Nichtzahlung der Mieten moniert und Ihre Frau die Zahlung nicht beweisen kann, dann sollte schnellstens bezahlt werden, bevor noch Gerichtskosten dazu addiert werden.

Ich selbe denke JA! Ich würde mich jedoch über fackundige Antworten freuen und kann auf dämlich KOmmentare verzichten...dafür schoneinmal DANKE.

Aber, fachkundige Antworten bekommen Sie nur bei einem Anwalt. Hier im Forum werden "nur" Lebenserfahrungen und angelesenes Wissen aus den unterschiedlichsten Medien vermittelt.

Recht-Einfach 01.06.2011 18:47

AW: Was muss gezahlt werden?
 
Ich bin mir bezüglich der mündlichen Vereinbarung nicht genau sicher. Wurde diese unter Zeugen getroffen?

Vermutlich wird es hier auf "Aussage gegen Aussage" hinauslaufen und schriftlich kann leider nichts nachgewiesen werden, weshalb die Vermieterin am längeren Hebel sitzt!

Ich könnte Ihnen noch empfehlen unsere günstige Mietrecht Onlineberatung in Anspruch zu nehmen. Sie können sich kostenlos ein Angebot für Ihren Sachverhalt einfordern und dann entscheiden, ob Sie das kostenpflichtige Angebot für die Mietrecht Beratung annehmen oder nicht.

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Mietrecht Einfach

marius 01.06.2011 20:37

AW: Was muss gezahlt werden?
 
Es gibt eine aus diesem Gespräche hervorgegangene schriftliche Aufstellung über gezahlte und nicht gezahlte Forderungen und die Vermieterin hat da wohl 2 Mieten "vergessen" als säuming zu erwähnen.

Regenmacher 02.06.2011 09:04

AW: Was muss gezahlt werden?
 
Wenn doch feststeht, dass noch 2 Mieten offen sind, dann verstehe ich nicht, dass Sie es auf eine Klage vor Gericht ankommen lassen wollen.

marius 02.06.2011 09:25

AW: Was muss gezahlt werden?
 
Mit geht es eigentlich eher um die Frage der Übernahme der Anwaltskosten von 150 Euro.
Aber nocheinmal: Die Vermieterin hat in dem besagten Gespräch eindeutig gesagt, dass nur noch Forderungen in Höhe von ca. 130 offen sind und dies auch schriftlich dargelegt. Was ist jetzt rechtsgültig? Die Forderungen der Anwältin oder die ursprüngliche der Vermieterin??

Regenmacher 02.06.2011 12:40

AW: Was muss gezahlt werden?
 
http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html

Entweder Sie fragen einen Anwalt, oder Sie warten bis die Summe größer wird.

Recht-Einfach 02.06.2011 23:31

AW: Was muss gezahlt werden?
 
Sie sollten hier wirklich aufpassen!
Nehmen Sie sich in Ihrer Postiton in acht, denn Sie stehen keinesfalls auf festem Boden!
Wenn Sie es herausfordern, werden Sie ggf. Ihrem Vermieter gegenüber den Kürzeren ziehen!

Nehmen Sie bitte anwaltliche Hilfe in Anspruch!


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