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josef 30.07.2011 11:07

Problem in gemietetem Gewerberaum
 
hallo zusamen,
habe vor einingen jahren gewerbe raum gemeitet (befristeter mietvertrag). bis vor 2 jahren alles gut und schön, korrekt beidseitig.
nach schwerer erkrankung des vermieters übernimmt sohn durch gerichtliche vollmacht die verwaltung. sohn schliesst einen vertrag mit einem hausverwalter.
ab dieses moment läuft nicht mehr. meine probleme:

1. nebenkostenabrechnung unscheinbar auf halber seite a4 format
2. austausch fenster in laden durch handwerker in öffnungszeit ohne info oder anmeldung bei mir.
3. unerwartete, nicht angemeldete besuch von hausverwalter oder sohn von vermieter wegen ablesen oder einfach sich umschauen....
4. malen fasade, gerüsteinbau um laden durch handwerker ohne anmeldung oder info bei mir (4 tage nach beginn der arbeiten bekomme ich info durch brief ).
5. verlangen entsorgten abfall zu bezahlen, obwohl das schon vor 6 monaten erledigt war (danach entschuldigung)
5. nach meiner meldung, dass aussen tür von gewerbe raum kaputt ist, keine reaktion.
erst nach mehreren schreiben wird mir gesagt, dass das in reparatur gegeben wird. ich soll selber handwerker aussuchen und termin machen.
tu ich das und von mir wird verlangt sich an halbe kosten zu beteiligen. das lehne ich ab.
6. habe von anfang an einen begleitheizung für wasserleitungen. strom läuft durch meine stromzähler. mit vermieter habe ich einen vertrag, wo er kosten übernimmt. dazu ist auch eine separate uhr eingebaut. bis vor 2 jahren wurden mir 1x jahr kosten erstattet.

der letzte 2 jahre, ab wann hat sohn mit verwalter das haus übernommen, wird mir geld nicht mehr erstattet, trotzt meiner mehreren schreiben.

ich könnte noch viele beispiele schreiben.

nach meinen mehrere ntelefonaten und briefen - komm oder nicht oder leere versprechungen oder es wird was gemacht, wenn die lust haben.

ich fühle mich wie ein ball, der wird gerollt auf lust und laune.

meine frage wäre: was soll ich noch tun?

ich habe keine nerven mich mit solchen sachen zu beschäftigen pausenlos. auf was habe ich recht auf was nich?
was muß ich mir bieten lassen und was nicht?

ich bin euch dankbar für jeder antwort oder idee oder euere meinung....

danke das sie sich zeit genomen haben:(

Regenmacher 30.07.2011 13:39

AW: Problem in gemietetem Gewerberaum
 
Es besteht ein sehr großer Unterschied zwischen der Anmietung einer Wohnung und eines Gewerberaums. Im ersteren Fall gibt es sehr strenge Gesetze, die den Mieter schützen.

Bei der Gewerbemiete ist entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Mieter und Vermieter Vertragsfreiheit haben und mischt sich deshalb nicht ein.

Mit Ihren Problemen ist ein Forum für Mietrecht, das sich mit Wohnraummiete beschäftigt, total überfordert. Hier kann nur ein Anwalt vor Ort, oder einer über dieses Forum zufriedenstellend helfen:

Mietrecht Beratung durch Anwalt

Recht-Einfach 30.07.2011 13:40

AW: Problem in gemietetem Gewerberaum
 
Hallo Josef,

leider iunterscheidet sich Mietrecht für Gewerberaum maßgeblich von Mietrecht für Wohnraum, was unser Themenschwerpunkt hier eigentlich ist.

Ich würde auf jeden Fall raten einen Anwalt einzuschalten oder sich anderweitig rechtsicheren Rat einzuholen, da dass Mietrecht für Gewerberaum sehr frei gestaltbar ist und alles innerhalb des Vertrags geregelt werden kann.

Hier ist ein Forum für Mietrecht Wohnraum meist überfragt, sorry.
Aber vielleicht hat ja wer anders noch ein paar Hinweise für Sie.


Mietrecht Einfach

josef 30.07.2011 14:13

AW: Problem in gemietetem Gewerberaum
 
oh,danke euch ....
nun,anwalt einschalten???
wenn ich mir gut überlege im großtem teil handelt sie hier um eine dreiste schikane.....
kann auch sein bin ich mit meinem euserung hier falsch aber finde ich diese forum trotztem sehr gut.
nicht lachen bitte aber wäre ein psichotherapeut mit wissen über umgang mit leutem,nicht besser?
mich kotz das alles....
gewerbe oder wohnraum mitte-mitte ist mitte ,denke ich ministens und algemeine regelung gibt bestimt für beide wie zb.-ich darf bitten anmeldung vor besuch-das kann nicht sein da ich immer zeit mich nehmen muß,egal wenn jemand von di komm?
oder?
in keinem miettvertrag steht da ich unerwartetem und plötzlichem besuch zu verfügung stehen muß?
ich danke euch vielmals.....


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