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2fast 02.08.2011 19:37

Neue Wohnung noch nicht bezugsfertig
 
Hallo allerseits,

ich hab da mal ein problem :(

Ich hab im Mai einen Mietvertrag unterschrieben (da waren die Sarnierungsarbeiten noch im Gange, und ich wusste nicht was alles gemacht wird), geplanter bezugstermin laut Mietvertrag war der 16.7.11 ! Nun konnte der Vermieter (eine Wohnbau Gesellschaft) den bezugstermin nicht halten, da sich die Sarnierungsarbeiten der Wohnung in die länge ziehen. Bewohnt ca. 40 Jahre von einem Ehepaar, so sah die Wohnung auch aus. Der größte Knackpunkt fü mich ist nach wie vor die Elektrik in der Wohnung, denn die ist total veraltet. Da wurde jetzt nur das nötigste gemacht, sprich Bad und ein neuer Sicherrungskasten mit Sicherungen bzw. FI-Schaltern. Die Wohnung selber ist immernoch mit nur einer Sicherung abgesichert, was ich für nicht Zeitgemäß halte. Es gibt zwar einen Bestandschutz für die Elektrik in Altbauten, der aber aufgehoben wird, wenn in diesen eingegriffen wird (Teilsarnierung in meinem Falle, von dem Bad) ! Der Vermieter will das aber nicht ändern. Nun ist der 2.8.11 und die Wohnung ist noch immer nicht fertig, demnach hab ich auch noch keine Übergabeprotokoll. Auch verfügt die Wohnung über zu wenige Steckdosen, hat nur 2 adrige Kabel für die Deckenleuchten etc.

Unsere jetzige Wohnung ist zum 31.8.11 bei der selben Gesellschaft gekündigt. Ich muß die alte Wohnung bezugsfertig hinterlassen (muß ein paar sachen ausbessern und ein paar Zimmer streichen) und in der neuen Wohnung muß ich nach übergabe tapezieren, da die Wände kahl übergeben werden.

Durch diesen ganzen Zirkus/verzögerung habe ich irgendwie keine Lust mehr auf die neue Wohnung. Ich könnte aus dem neuen Mietvertag rauskommen (außerordentliche Kündigung) hab ich rechachiert, da der Vermieter den bezugstermin nicht halten konnte. Nur was ist denn jetzt mit meiner alten Wohnung ??? So einfach kann ich die nicht behalten, wenn zum beispiel ein nachmieter schon bereit stehen würde ???

Blöde sache momentan, die mir schlaflose Nächte bereitet :(

PS: Wenn ihr Rechtschreibfehler findet, verzeiht mir bitte :o

Recht-Einfach 02.08.2011 23:06

AW: Neue Wohnung noch nicht bezugsfertig
 
Hallo 2fast,

Sie haben richtig recherchiert:
Die Wohnung fristlos kündigen, wenn noch nicht bezugsfertig

Sie haben natürlich recht, dass das ganze nicht so einfach ist mit der alten Wohnung, da Sie nicht wissen, was mit dieser nun ist. Wenn Sie diese wirklich behalten wollen, dann suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter.

Erklären Sie die Situation und Ihr Recht zur fristlosen Kündigung der neuen Wohnung. Wenn die alte noch nicht weitervergeben wurde, besteht möglicherweise eine Chance. Ansonsten haben Sie natürlich nach der Kündigung keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.


Mietrecht Einfach

2fast 02.08.2011 23:21

AW: Neue Wohnung noch nicht bezugsfertig
 
Hallo Mietrecht-Einfach,

danke für die Antwort !

ich werde am Donnerstag die Gesselschaft persönlich aufsuchen, da weder per e-mail noch per Telefon reagiert wird.

Am liebsten wäre mir eine neue Wohnung von jemandem anderes, aber in so einer kurzen Zeit was passendes zu finden...... :(


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