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Weiss langsam nicht mehr weiter...

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.02.2009, 19:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 1
Standard Weiss langsam nicht mehr weiter...

Hallo und Guten Tag zusammen !

Meine Probleme sind etwas eigenartiger Natur, deswegen muss ich auch ein bisschen ausholen.

Wir - eine Familie mit 2 Kindern von 11 Jahren - zogen im Sept. 2003 in ein altes Fachwerkhaus. Da dieses Haus seit 11 Jahren vorher nicht bewohnt war, weil die ehemalige Besitzerin gestorben ist, sollten einige Modernisierungsmaßnahmen von mir durchgeführt werden. Ihr Neffe - der jetzige Besitzer und mein Vermieter - hatten mit uns in div. Gesprächen die zu erledigenden Arbeiten durchgesprochen und auch im Mietvertrag schriflich fixiert. Für die Ausführung der Arbeiten waren/sind WIR zuständig. Für das Besorgen der Materialien war/ist ER zuständig. Im Zuge dieser Modernisierungen wurde von uns das Bad komplett neu renoviert - also Fliesen verlegt, Wasch- und Toilettenbecken erneuert etc. Diese Materialien hat der Vermieter mich besorgen lassen und dann auch - nach mehrmaliger Aufforderung - endlich "bezahlt" bzw. den Gesamtpreis der Materialien durfte ich - im gegenseitigen Einvernehmen - von der Miete abziehen. Für weitere Modernisierungen an dem alten Fachwerkhaus wurde eine Liste der zu erledigenden Arbeiten erstellt: Dämmung des Dachstuhls mit Glas- oder Mineralfaser, Austausch eines alten Abfluss-Rohres aus Gusseisen in eines aus Kunststoff und Erledigung sämtlicher Gartenarbeiten. Für die Erledigung wurde der Mietpreis erheblich gesenkt, so dass sich bei uns für ca. 125 qm Wohnfläche eine Kaltmiete von 350,- Euro zzgl. Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren von 50,- Euro ergeben. Das Heizöl für Heizung und Warmwasser müssen wir selber einkaufen und bezahlen.

Frage 1: Die Heizungsanlage ist Baujahr 1972 (!!). Sie verfügt über keinen Aussen-Temperaturfühler oder Nachtabsenkung. Die Kessel-Temperatur ist Sommer wie Winter 90° Celsius und lässt sich nicht regeln. Mein Jahresverbrauch liegt bei ca. 4000 Ltr. Laut meinem Schornsteinfeger, der jährlich den Kamin reinigt und die Anlage überprüft ist der Austausch der Anlage schon mehr als überfällig. Entsprechenden Schriftverkehr zwischen Schornsteinfeger und Vermieter muss es wohl schon gegeben haben. Was kann ich in der Angelegenheit noch tun ?? Die Heizkosten fressen uns langsam auf.

Frage 2: Die noch durchzuführenden Modernisierungen sollten laut Mietvertrag von uns innerhalb von 5 Jahren erledigt werden. Wir schreiben das Jahr 2009 - die Arbeiten sind immer noch nicht gemacht, weil der Vermieter die Materialien nicht besorgt hat. Habe ich als Mieter die etwa noch die Pflicht, meinen Vermieter daran zu erinnern, dass er die Materialien noch zu besorgen hat oder wie verhält sich dieses ?

Frage 3: Unser Vermieter nimmt es mit der Nebenkosten-Abrechnung auch nicht so genau. Die Abrechnungen für 2003 und 2004 erhielt ich im Sommer 2006 - mit erheblichem Guthaben, welches mir bis heute nicht erstattet wurde, mit dem Verweis, dass sich die Kosten für das Jahr 2005 erhöhen würden und man das Guthaben dann zur Verrechnung bräuchte. Die NK-Abrechnungen für 2005 und 2006 erhielt im Juli des vergangenen Jahres: Ohne Guthaben, Ohne Nachzahlung. Auf die NK-Abrechnungen aus 2007 und 2008 warte ich bis heute...

Frage 4: Unser Vermieter musste vergangenes Jahr die "Wetter-Seite" des Hauses renovieren. Die Handwerker und Gerüstbauer standen eines Tages vor unserer Haustür, ohne dass wir informiert wurden. Die alte Fassade waren kleine "Holzschiefer" die auf Lattenrosten an das Fachwerk genagelt wurden. Jetzt sollte die Fassade mit echtem Schiefer belegt werden. Die "Sauerei" in unserem Garten war beispiellos. Pflanzen, angelegte Beete und Rabatten wurden ruiniert. Der Dreck liegt jetzt noch im Garten !! Muss ich die entstandene Sauerei etwa wegmachen ?? Wer entschädigt uns für den angerichteten Schaden an der gesamten Aussenanlage ?? Unser Vermieter "traut" sich m.E. nicht zu uns. Telefonate werden ganz kurz und bündig geführt. "Er kümmere sich darum" oder "Das geht Sie nichts an" sind die Floskeln, die wir zu hören bekommen.

Das Haus ist innen in einem schönen Zustand, weil wir die Böden alle in EIgenleistung und auf eigene Rechnung mit Laminat ausgelegt haben. Wir wollen eigentlich nicht ausziehen, aber der ganze Frust der letzten Jahre stellt uns mittlerweile auf eine harte Probe.
Wir sind für jede Info und Hilfe dankbar.



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  #2  
Alt 16.02.2009, 18:51
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo sputnikfreak,

zu Frage 1:
Leider besteht kein Anspruch auf Erneuerung der Heizungsanlage, solange kein Mangel vorliegt, der die Heizeigenschaften einschränkt und für eine nicht ausreichende Heizleistung sorgt.

zu Frage 2:
Die Modernisierungsmaßnahmen sind vertraglich geregelt. Sollte der Vermieter dieser Verpflichtung der Materialgestellung nicht nachkommen, so schlage ich vor ein Schreiben unter Stellung einer angemessenen Frist aufzusetzen, nach welchem die ausstehenden Materialien für die Modernisierung besorgt werden. Auch ein Hinweis auf Selbstbesorgung und Aufrechnung mit der Miete hielte ich für angebracht.

zu Frage 3:
Der Abrschnungszeitraum für eine Nebenkosten-Abrechnung beträgt 12 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Also muss die Nebenkosten-Abrechnung für 2008 spätestens am 31.12.2009 zugestellt sein. Für ältere Abrechnungen gilt dieses Verfahren natürlich parallel. Sollte sich ein Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen ergeben, so hat man hierauf weiterhin einen Anspruch. Nachzahlungen laut diesen Abrechnungen sind jedoch verjährt, da der Vermieter seiner Pflicht zur rechtzeitigen Aufstellung der Nebenkosten nicht nachgekommen ist. Somit besteht ein Anspruch auf ERstattung des Guthabens aus den Jahren 2003 und 2004.
Die Abrechnungen 2005 und 2006 würde ich ggf. einem Mieterbund zur Überprüfung einreichen. Die Abrechnung 2007 wäre bei einer Nachzahlung ebenfalls zu spät zugestellt und verjährt.


zu Frage 4:
Der Vermieter, der die Renovierung der Fassade veranlasst hat, ist natürlich auch dafür zuständig, dass der Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Und solche größeren Reparaturen nicht anzukündigen ist einfach eine bodenlose Frechheit. Die verunstalteten Beete und die Außenanlage werden durch Maßnahmen solchen Ausmaßes natürlich immer in Mitleidenschaft gezogen.


Ich empfehle Euch den Mieterbund, einen Mieterverein oder auch einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um Eure Ansprüche rechtsfundiert durchzusetzen und die Wohnung weiterhin halten zu können.


Ich hoffe ich war dennoch eine kleine Hilfe und drücke die Daumen für die Zukunft.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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