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julilein 05.09.2011 13:26

Untermiete auf Zeit
 
Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Untermiete:

Ein Bekannter von mir ist ab 1. Oktober für 4 Monate im Ausland und würde mir seine Wohnung übergeben, um nicht sinnlos Miete zahlen zu müssen. Jetzt wollte ich mich mal nach der rechtlichen Situation erkundigen. Ich will mir das ganze nämlich gut überlegen und Probleme jeder Art vermeiden. Ich habe mich schon ein wenig im Internet schlau gemacht und gelesen, dass Mieteinnahmen steuerpflichtig sind. Ist das wirklich so? Das ergibt in dem Fall keinen Sinn. Wenn man Zimmer untervermietet kann ich es ja vllt noch verstehen, aber er übergibt mir ja die komplette Wohnung. Das heißt er zahlt Betrag x an Vermieter und bekommt von mir Betrag x. Den muss er dann versteuern? Obwohl er ja im Endeffekt keine Einnahmen hat? Das ist für mich nicht logisch!

Wir würden einen kleinen Vertrag abschliessen, um uns abzusichern und der Hausratversicherung bescheid geben. Gibt es ansonsten noch etwas Wichtiges zu beachten?
Muss der Vermieter wirklich informiert werden? Warum und was ändert sich dadurch für Vermieter und/oder Mieter?
Habt ihr Ideen, wie man es mit einer evtl. Nebenkostennachzahlung handhaben könnte?

Vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße

Regenmacher 05.09.2011 13:47

AW: Untermiete auf Zeit
 
Zitat:

Muss der Vermieter wirklich informiert werden? Warum und was ändert sich dadurch für Vermieter und/oder Mieter?
Diese Erlaubnis muss unbedingt eingeholt werden. Eine Information alleine genügt nicht. Der Hausratversicherung ist es egal, die versichert die Wohnungseinrichtung gegen Feuer, Wasser, Sturm und nicht gegen oder für den Wohnungsinhaber.

Recht-Einfach 05.09.2011 13:49

AW: Untermiete auf Zeit
 
Hallo,

dies ist kein Steuerforum, dennoch möchte ich mich mal an ein paar Aussagen diesbezüglich wagen:
Die Einnahmen sind einzig und allein beim Vermieter zu versteuern. Also nicht bei Ihrem Bekannten, sondern bei dessen Vermieter! Die Zahlungen der Mieter sind deren Kosten der Lebensführung. Also nicht steuerlich anrechenbar.

Da Ihr Bekannter auch nicht Eigentümer der Wohnung ist, macht dies Sinn, vor allem in Anbetracht der Doppelversteuerung der Mieteinnahmen durch den Vermieter und Ihren Bekannten im Zeitraum der Untervermietung!

Für eine rechtssichere Auskunft fragen Sie bitte einen Steuerberater!

Bei einer Nebenkostennachzahlung können Sie den zu zahlenden Betrag ja zwölfteln und dann Ihre Mietzeit gegenrechnen. Zusätzlich könnten die Witterungsverhältnisse während der Mietzeit mit Einfluss finden, was z.B. die Heizkosten angeht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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