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handsomeholli 06.09.2011 09:52

Nachträgliche Mieterhöhung trotz Eigenleistung
 
wir haben einen mietvertrag ab dem 01.09.2011 unterschrieben, hatten schon zugang zur wohnung ab dem 01.08. mit dem mieter wurde vereinbart, dass eine neue elektrik installiert wird.
mein mann sollte entsprechende eigenleistung erbringen: tapeten ab, schlitzte kopfen, kabel legen, steckdosen setzen. dies ist alles erledigt. dem vermieter waren allerdings die dosen nicht akkurat genug.
den september haben wir mietfrei erhalten.
der vermieter hat uns nun mitgeteilt, dass er glaubt wir seien mit der fertigstellung überfordert und er würde die handwerker kommen lassen, d.h. den elektriker, den fliesenleger und den verputzer. dafür sollen wir dann künftig eine mieterhöhung von mtl. 20€ bezahlen.
ist das rechtens? schließlich hat mein mann 4 wochen die vorarbeit geleistet!
wir sollen einen neuen zusatz zum vertrag unterschreiben, obwohl wir noch nicht in die wohnung eingezogen sind. der termin soll ab dem 20.09. sein.....
bitte um antwort!!!!

Regenmacher 06.09.2011 13:29

AW: Nachträgliche Mieterhöhung trotz Eigenleistung
 
Sind die Dinge, wer was bis wann zu erledigen hat, schriftlich fixiert worden?

handsomeholli 06.09.2011 16:03

AW: Nachträgliche Mieterhöhung trotz Eigenleistung
 
nein, es wurde nichts schriftlich fixiert. es wurden nur mündliche vereinbarungen getroffen - aber nicht insoweit, das ein präzieser termin festgelegt wurde.
es wurde nur immer mündl. vereinbart wie z.b. ihr seid für das schlitze machen und kabellegen verantwortlich - aber nicht bis wann.
unser eigenes ziel war der 15.09. als einzugstermin. der vermieter hat ja nun alles in die hand genommen - nur seine handwerker sind wohl frühestens am 20.09. soweit, dass wir tapezieren können....
ach der anfang ist so schlecht gelaufen, dass wir denken, dass die harmonie dauerhaft gestört ist. zudem ist der vermieter der direkte flurnachbar.....

ist das tatsächlich alles rechtens? wir fühlen uns so betrogen!!!!
über 4 wochen arbeit mit dem ergebnis, das wir 20€ mehr miete zahlen sollen. der absolute hohn!!!!!

Regenmacher 06.09.2011 18:05

AW: Nachträgliche Mieterhöhung trotz Eigenleistung
 
Beim nächsten Mal legen Sie alle Arbeiten vorher schriftlich fest.

Wenn Sie aber den Mietvertrag zu den günstigeren Konditionen unterschrieben haben, müssen Sie jetzt keine höhere Miete akzeptieren. Verträge müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Dazu gehört in erster Linie die Höhe der im Vertrag vereinbarten Miete.


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