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Dannyjenny 11.10.2011 11:31

Diverse Mangel, Mietkaution und Instandhaltung - Fragen
 
Hallo

ich habe mich hier angemeldet weil ich einige Fragen habe bevor ich zum Anwalt gehe.

Wir sind als 5 köpfige Familie also zwei Erwachsene und drei Kinder in eine 105 quadratmeter große Wohnung gezogen,weil wir aus unserer alten Wohnung raus musste zwecks Schimmel und Nässe.

Diese hier ist ein Altbau und naja nicht gerade schön,allerdings haben wir uns hier recht schön eigerichtet.

Die Wohnungsverwaltung allerdings weigert sich z.b. das Dach zu sanieren und zu dämmen,heute Nacht war hier starker Wind und wir wurden ständig wach weil die Dachziegel geklappert haben.Im Hausflur ist ein großes Loch in der Decke,dort waren vor einiger Zeit Tischler drauf weil hier in der Wohnung zwei Decken runter kamen,was daran lag das ca 300 kg alte Dachziegel auf dem Dachboden lagen.

Man sagte uns das dort noch mehr Müll und alte Möbel liegen.Allerdings haben die Tischler nur den Auftrag bekommen die alten Ziegel zu enfernen und die kaputten Decken zu erneuern.Das heisst das Loch im Draussenflur ist immer noch da und der Müll dort auch.

Desweiteren sieht der Hausflur katastophal aus,die Wände sind total verdreckt und wir hier oben wir haben eine Dachgeschosswohnung,haben nur einen Steinboden zum putzen.Die Antwort der WHV darauf war,das dies schließlich kein Neubau sei und wir ja auch bei der Besichtigung den Flur gesehen hätten.Das stimmt,jedoch wurde uns mündlich zugesagt das der Flur gestrichen wird.

Im Hausflur mekrt man durch das offene Loch das dort Kälte raus kommt,weil das Dach einfach nicht gedämmt ist,und das selbe Problem hatten wir auch in der alten Wohnung,wir hatten hohe Heitzkosten weil wir die Wohnung einfach nicht warm bekommen haben.

Auch mussten wir eine hohe Kaution also zwei Monatsmieten bezahlen,allerdings war die Wohnung in einem katastrophalem Zusrtand,wir mussten alles neu renovieren,zum Teil sogar WÄnde neu verspachteln,weil diues hier wohl ein ausgebauter Dachboden ist,das heisst jeden Wand hier ist aus Regips.

Das wäre dann das nächste Problem,die Schrägen hier sind krumm und schief und ich habe angst,weil ich nicht weiss woran das liegen könnte.

Gut die sind hier mit der Miete runter gegangen,weil sie die Wohnungen endlich los werden wollen,aber gibt es denen das Recht einfach hier alles verrotten zu lassen?

Regenmacher 11.10.2011 12:33

AW: Diverse Mangel, Mietkaution und Instandhaltung - Fragen
 
Zitat:

Die Antwort der WHV darauf war,das dies schließlich kein Neubau sei und wir ja auch bei der Besichtigung den Flur gesehen hätten.Das stimmt,jedoch wurde uns mündlich zugesagt das der Flur gestrichen wird.
Bei mündlichen Zusagen gibt es stets das Problem der Beweisbarkeit.

Zitat:

Im Hausflur mekrt man durch das offene Loch das dort Kälte raus kommt,weil das Dach einfach nicht gedämmt ist,und das selbe Problem hatten wir auch in der alten Wohnung,wir hatten hohe Heitzkosten weil wir die Wohnung einfach nicht warm bekommen haben.
Sie hätten sich den Energiepass dieses Hauses/der Wohnung zeigen lassen müssen. Dann hätten Sie gesehen, was an Heizkosten auf Sie zukommt.

Zitat:

Auch mussten wir eine hohe Kaution also zwei Monatsmieten bezahlen,
Der Gesetzgeber erlaubt sogar eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten.

Zitat:

war die Wohnung in einem katastrophalem Zusrtand,wir mussten alles neu renovieren,zum Teil sogar WÄnde neu verspachteln,weil diues hier wohl ein ausgebauter Dachboden ist,das heisst jeden Wand hier ist aus Regips.
Das war aber schon bei Anmietung deer Wohnung ersichtlich, oder hat man Ihnen die Wohnung nicht gezeigt?

Zitat:

aber gibt es denen das Recht einfach hier alles verrotten zu lassen?
Leider ja. Der Eigentümer entscheidet letztendlich wieviel Geld er in einer Immobilie investiert. Im Gegenzug hat der Mieter aber die Möglichkeit bei zunehmender Verwahrlosung des Hauses die Miete zu mindern. Wohlgemerkt, für die Mängel, die nach Einzug entstanden sind.

Was diese Dinge betrifft sollten Sie entweder Mitglied in einem Mieterverein werden, oder aber die professionelle Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht in Anspruch nehmen.


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