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mDupont 08.11.2011 16:55

Kosten nach Brandfall
 
Hallo zusammen,
hier meine Frage: Nach einem Brand im Keller unseres Mehrfamilienhauses wurde der gesamte Keller geräumt und saniert. Nun sollen die Mieter die Kosten für die Arbeiten anteilig übernehmen. Muss ich das, obwohl ich überhaupt nichts mit dem Brand zu tun habe? Müsste nicht die Gebäudeversicherung des Eigentümers haften? Würde mich über konstruktive Infos freuen!

peryair 08.11.2011 17:53

AW: Kosten nach Brandfall
 
hallo

bei zum beispiel: nachweisbarer brandstiftung bezahlt keine versicherung. die kosten fallen dann immer auf die gemeinschaft zurück.

Regenmacher 08.11.2011 20:08

AW: Kosten nach Brandfall
 
Ihr Vermieter scheint ein Schlitzohr zu sein. Die Mieter haben mit der Renovierung des Kellers nicht am Hut, das ist und bleibt Sache des Vermieters. Sollten Mieter durch den Brand Verlust an Dingen erlitten haben, die im Keller gelagert waren, ist das Sache der Hausratversicherung.

mDupont 09.11.2011 10:44

AW: Kosten nach Brandfall
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4132)
Ihr Vermieter scheint ein Schlitzohr zu sein. Die Mieter haben mit der Renovierung des Kellers nicht am Hut, das ist und bleibt Sache des Vermieters. Sollten Mieter durch den Brand Verlust an Dingen erlitten haben, die im Keller gelagert waren, ist das Sache der Hausratversicherung.

Danke, Regenmacher! Meinen Sie, das gilt auch für den Fall nachgewiesener Brandstiftung?

Recht-Einfach 10.11.2011 15:50

AW: Kosten nach Brandfall
 
Hallo,

sollte eine Brandstiftung wirklich nachgewiesen werden, wird der Brandstifter haftbar gemacht.
Es kann ja zum Beispiel Versicherungsbetrug ein Motiv sein ...

Ich will mal hoffen, dass kein Verdacht in dieser Richtung vorliegt, dass ein Vorsatz gegeben ist.


Mietrecht Einfach

mDupont 11.11.2011 09:09

AW: Kosten nach Brandfall
 
@ Recht-Einfach:
Danke für die Antwort! Brandstiftung wurde polizeilich festgestellt! LG

Recht-Einfach 12.11.2011 13:14

AW: Kosten nach Brandfall
 
Dann erschöpft sich hier leider mein Wissen zu diesem Sachverhalt.

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Mietrecht Einfach

Mietrecht Einfach

Regenmacher 12.11.2011 16:41

AW: Kosten nach Brandfall
 
Zitat:

Brandstiftung wurde polizeilich festgestellt! LG
Ja und? Egal wer den Brand gelegt hat, entweder ist der Brandstifter haftbar zu machen, oder aber die Versicherung, die der Vermieter/Eigentümer zu diesem Zweck abgeschlossen hat, reguliert den Schaden.

Für Ihre Reichtümer, die Sie im Keller aufbewahrt haben, ist dann Ihre Hausratversicherung zuständig.

mDupont 13.11.2011 12:39

AW: Kosten nach Brandfall
 
nochmals danke für Ihre Antwort! werde zur Sicherheit den Mieterverein kontaktieren! LG


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