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Jeany 05.12.2011 12:27

Erhöhte Heizkosten durch falsch angeschlossene Gastherme
 
Nach dem Einzug in eine komplett sanierte Wohnung haben wir nach dem ersten richtigen Abrechnungszeitraum von einem Jahr eine extrem hohe Nachforderung des Gasanbieters erhalten. Jeder Vergleich wies aus, dass der Gasverbrauch für eine 58-Quadratmeter-Wohnung überproportional hoch sei. Wir haben dann eine Mängelmeldung an den Vermieter weitergegeben und daraufhin wurden Handwerker mit der Fehlersuche beauftragt. Erst beim 4. oder 5. Termin fand der Handwerker den Grund, nämlich dass die Gastherme (welche im übrigen neuestem Standard entspricht) aufgrund eines fehlerhaften elektrischen Anschlusses nicht mit dem Thermostat verbunden war. Da die Regler an den Heizkörpern selbst völlig veraltet sind, war es uns nicht möglich, die Raumtemperaturen richtig zu regulieren. Nach Feststellung des Fehlers haben wir den Vermieter diverse Male über den Zeitraum von nunmehr fast 12 Monaten immer wieder angeschrieben, ohne dass uns klar mitgeteilt worden wäre, wer denn den Schaden nun übernimmt. Zum Schluß wurde auch der Generalunternehmer per email mit einbezogen, der aber lediglich immer wieder Informationen anforderte, die dem Vermieter a) längst vorlagen und wir ihm B) auch noch einmal zukommen ließen. Seitdem wird einfach nicht mehr geantwortet. Deshalb meine Frage an die anderen Forums-Nutzer: Weiß jemand, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, um eine Regress-Forderung geltend machen zu können oder wer letztlich für den Schaden von immerhin fast 800 Euro aufkommen muss? Vielen Dank schon einmal im voraus!

Recht-Einfach 05.12.2011 14:31

AW: Erhöhte Heizkosten durch falsch angeschlossene Gastherme
 
Hallo Jeany,

solche Fragen sind von einem Forum leider immer nur schwer zu klären. Hinzu kommt, dass es auch noch mit 800 Euro um eine betrachtliche Summe Geld geht.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen empfehlen einen Rechtsanwalt über unser Forum einzuschalten. Diese Art der Onlineberatung wird von erfahrenen Mietrecht Anwälten praktiziert und ist preislich sehr günstig. Und das Beste: Das Angebot zur Klärung Ihres Problems ist kostenlos!

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Mietrecht Einfach


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