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kleinefeder 28.01.2012 12:10

Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Mein Thema ist etwas komplex:

Am 4.1. unterschrieb ich einen Mietvertrag zum 1.2.2012.

Da ich damals etwas neben der Spur (Fieber, krank etc) war, habe ich damals nicht alles richtig verstanden und weil mein Arbeitgeber auf einen Wohnort bei meiner Arbeitsstätte drängt unterschrieb ich den Vertrag.

Da der Vertrag jedoch ziemlich suspekt ist und ich nun ein passenderes Objekt+Vermieter gefunden habe, kündige ich bei Einzug 1.2.2012 die Wohnung zum 30.04.2012.

Welche gesetzlichen Pflichten habe ich?

Da die Wohnung von mir mit ein paar farbigen Wänden übernommen wird und ein paar kleine Mängel aufweist - bin ich hier verpflichtet diese zu verbessern?
z.b alle Wände weiss?

Auch hat der Vermieter einen Zusatz in dem die vorhandene Küche mit 10 Euro/Monat berechnet wird UND zusätlich soll ich für alle Schäden an den Geräten etc aufkommen! Ist das erlaubt?

Im Vertrag steht auch leider, dass ich bei Einzug UND bei Auszug renovieren muss (weiß+Raufaser).

Ich habe mir diese Suppe leider selber eingebrockt.....und ich möchte "nur" das tun, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin.

Auch steht im Vertrag, dass ein ortsansässiger Handwerker die Renovierungsarbeiten zu machen hat. Ist das ok?
Ich bin selber sehr handwerlich geschickt und mein Vater ist Handwerker.
Kann ich das nicht auch selbst erledigen, wenn ich dies muss?

Eine weitere Frage:

Wenn ich dem Vermieter die Kündigung gebe, wie lasse ich mir am besten diese Bestätigen? Einschreiben? Oder gibt es hier einen Vordruck?

Ich würde mich riesig über fachliche Antworten freuen!

Danke -

PS. ich bin in der Rechtschutzversicherung auch abgesichter (zwar mit 150 Euro selbstbeteiligung aber ich kann mir einen Anwalt nehmen)
Auch kann ich gerne den Vertrag online stellen, damit bei inhaltlichen Fragen dirket nachgeschaut werden kann.

Regenmacher 28.01.2012 13:25

AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Zitat:

Welche gesetzlichen Pflichten habe ich?
Einzig die Wohnung besenrein zu übergeben. Sollten Sie jedoch Schäden egal welcher Art in dieser kurzen Zeit verursacht haben, dann müssen Sie die beseitigen.

Zitat:

Da die Wohnung von mir mit ein paar farbigen Wänden übernommen wird und ein paar kleine Mängel aufweist - bin ich hier verpflichtet diese zu verbessern? z.b alle Wände weiss?
Nein! Sie sollten aber den Zustand der Wohnung bei Übernahme in einem Protokoll festhalten (Fotos?), damit der Vermieter bei Ende der kurzen Mietzeit keine Forderungen stellen kann.

Und, alle Klauseln im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen sind eh ungültig, darum müssen Sie sich keine Gedanken machen.

Die Kündigung sollten Sie bis zum dritten Werktag des Februar per Einwurfeinschreiben zustellen lassen. Da die Kündigung eine einseitige Willenserklärung darstellt, brauchen Sie keine Bestätigung des Vermieters. Um sicher zu gehen, vielleicht ein Exemplar der Kündigung von einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen lassen. Doppelt genäht hält besser.

kleinefeder 28.01.2012 18:43

AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Vielen Dank für die Antwort!!!!
Da ich an dem neuen Wohnort noch niemanden kenne, kann ich nur ein Einschreiben schicken und ihm dann zusätzlich noch bei Schlüsselübergabe eine Kopie übergeben.

Die Wohnung werde ich detaliert beim Einzug filmen somit sollte ich hier bei Forderungen auf der sicheren Seite sein.

anitari 29.01.2012 13:01

AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Zitat:

Welche gesetzlichen Pflichten habe ich?
Miete und, falls vereinbart, Nebenkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

Zitat:

Im Vertrag steht auch leider, dass ich bei Einzug UND bei Auszug renovieren muss (weiß+Raufaser).
Ist unwirksam. Zumal Du ja weder ein- noch ausziehst.

Zitat:

Auch steht im Vertrag, dass ein ortsansässiger Handwerker die Renovierungsarbeiten zu machen hat
Auch unwirksam. Schönheitsreparaturen müssen, wenn vereinbart, zwar fachmännisch aber nicht von einem Fachmann ausgeführt werden.

Zitat:

Wenn ich dem Vermieter die Kündigung gebe, wie lasse ich mir am besten diese Bestätigen?
Persönliche Übergabe ist immer gut. Das Kündigungsschreiben offen, also ohne Umschlag, übergeben und sich auf einer Kopie/Zweitschrift den Erhalt mit Datum quittieren lassen. Wichtig! Die Kündigung muß spätestens am 3.2.2012 beim Vermieter sein.

Hier noch einiges zum Thema Schönheitsreparaturen

kleinefeder 29.01.2012 13:31

AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Zitat:
Im Vertrag steht auch leider, dass ich bei Einzug UND bei Auszug renovieren muss (weiß+Raufaser).

Ist unwirksam. Zumal Du ja weder ein- noch ausziehst.


>>> Ich ziehe für 3 Monate in die Wohnung ein, da ich mir keine zwei Mieten leisten kann. Die neue Wohnung beziehe ich zum 1.05.2012.

anitari 29.01.2012 13:53

AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Zitat:

>>> Ich ziehe für 3 Monate in die Wohnung ein, da ich mir keine zwei Mieten leisten kann. Die neue Wohnung beziehe ich zum 1.05.2012.
Trotzdem ist die Klausel unwirksam. Schon allein wegen dem Zusatz "(weiß+Raufaser)".

Das Vorschreiben bestimmter Farben und Materialien bei Schönheitsreparaturen ist unwirksam. Ebenso das bei Auszug generell, unabhängig von Mietdauer und Notwendigkeit, renoviert werden muß.

Steht auch alles unter dem Link.

Das die Klausel(n) unwirksam sind würde ich dem Vermieter aber erst bei Auszug klar machen. Bis dahin hast Du Zeit das alles auszuformulieren oder noch besser von einem Anwalt formulieren lassen.;)

kleinefeder 29.01.2012 14:13

AW: Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?!
 
Ja - erstmal kündige ich und ich muss ja keinen Grund nennen. Dann werde ich sehen wie er sich weiter verhält und gegebenenfalls werde ich einen Anwalt hinzu ziehen.


Vielen Dank für die Antwort :)


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