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RBos 05.02.2012 00:15

Wasser abgestellt - Vertrag rechtsgültig?
 
hallo!

Ich wohne seit 1.12. in meiner Mietwohnung.
Heute habe ich einen Brief vom Wasserversorger bekommen. In diesem Brief steht, dass der Vermieter die Rechnungen nicht bezahlt hat. Sie wollen naechste Woche das Wasser abstellen.
Wenn das wirklich passiert: ist das ein fristloser Kuendigungsgrund? Was kann ich tun ohne Wasser?

Ausserdem habe ich entdeckt, dass mein Exemplar vom Mietvertag nicht vom Vermieter unterschrieben ist. Aber ich habe einen unterschriebenen Zettel, auf dem er mir vor dem fertigen Mietvertrag bestaetigt hat, dass ich einziehen kann. Den unterschriebenen richtigen Vertrag hat nur der Vermieter. Ist das rechtskraeftig?

Vielen Dank fuer Ihre Antworten!

Regenmacher 05.02.2012 09:43

AW: Wasser abgestellt - Vertrag rechtsgueltig?
 
Zuerst sollten Sie sich mit dem Versorger kurz schließen, um zu erfahren wie groß die Rückstände sind. Das ist natürlich einzig Sache des Vermieters, diese auszugleichen.

Die nächsten Abschläge sollten Sie (und mögliche andere Mieter) dann direkt an den Versorger bezahlen.

Ob Ihr Mietvertrag rechtsgültig ist, dürfte in dieser Situation wohl zweitrangig sein, denn Probleme können nur auftreten, wenn die Exemplare nicht deckungsgleich sind.


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