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Kautionseinbehalt

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.02.2012, 11:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 2
Standard Kautionseinbehalt

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin am 21.06.2011 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Der Nachmieter ist erst am 01.08.2011 eingezogen.
Allerdings sind mittlerweile 6 Monate vergangen und die Kaution ist immer noch nicht auf meinem Konto.
Ich habe mehrmals mit der Maklerin und einer Mitarbeiterin meines Ex-Vermieters gesprochen. Mir wurde gesagt, dass die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorläge.
Ich hatte nun aber gelesen, dass man die Kaution nur einbehalten darf, wenn vorraussichtlich Nachzahlungen gemacht werden müssen. Da ich erst im Dezember 2010 in die Wohnung eingezogen war, gibt es keine Vergleichswerte.
Weiterhin soll bei der Übergabe die Wohnung dreckig gewesen sein. Es gibt leider kein Übergabeprotokoll.
Mein Nachmieter soll angeblich die Wohnung geputzt haben (was für mich nach 1 1/2 Monaten Leerstand nicht merkwürdig ist). Das ist der 2. Grund warum ich meine Kaution immer noch nicht zurück habe.

Was kann ich nun machen um meine Kaution zurück zu bekommen (600€)??? Kann ich mit rechtlichen Schritten drohen!? Ich brauche das Geld dringend, da ich es momentan jemandem Schuld!

Liebe Grüße
Tatjana



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  #2  
Alt 09.02.2012, 11:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kautionseinbehalt

Hier dürfte alles zum Thema nachzulesen sein: Rückzahlung der Mieterkaution
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Stichworte
einbehaltung, kaution, rückzahlung, übergabe


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