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aneb 08.02.2012 20:37

Willkür des Vermieters oder rechtens? - Frostschaden
 
Hallo,

es besteht folgendes Problem:

Im Kellerbereich eines Hauses befindet sich ein Wäschetrockenraum, dort sind Sommer wie Winter die 2 Fenster offen (angekippt), egal bei welchem Wetter, die auch immer wieder mal vom Hausmeister geschlossen wurden. Nun sind dort und in der Wohnung darüber die Wasserleitungen eingefroren. Es kann natürlich nicht nachgewiesen werden, wer die Fenster zuletzt öffnete.
Der Vermieter will nun die Kosten auf lediglich zwei der Mietparteien (von insg. 6) verteilen (da angeblich nachweislich nur diese dort Wäsche trocknen) und weil selbige "am längsten" das Haus bewohnen und somit die Gepflogenheiten kennen müßten. Nun will der Vermieter generell Schuldige finden, bei dem einen der Mieter ist es da schon klarer, er hatte in SEINEM eigenen Keller das Fenster offen. Speziell für den Trockenraum/Gemeinschaftsraum ist aber kein Schuldiger zu finden, womit nun von Vermieterseite gesagt wird: "Sie haben dort als einziger immer Wäsche hängen, also sind sie der zweite Schuldtragende in dem Fall!" Das aber ist so nicht richtig, da sporadisch auch immer mal andere Mieter Wäsche dort hängen haben, nur eben im besagten Zeitraum hing dort nur Wäsche vom vermeintlichen "Zweitschuldigen", der den Raum öfter nutzt. Da die Fenster dort aber generell offen stehen, kann also auch gar nicht davon ausgegangen werden, daß der momentane Raumnutzer auch der Fensteröffner ist. Ihm kann maximal vorgeworfen werden, daß er die Fenster nicht geschlossen hat, das aber wiederum müßte dann jeder Mietpartei angezählt werden, da die Fenster direkt am Weg zur Haustür auf Hüfthöhe für jeden gut zu sehen sind.

Der Vermieter gibt an, daß die Mieter dafür verantwortlich seien sich um die Fenster im Gemeinschaftsraum/Trockenraum zu kümmern, im Mietvertrag steht, daß "die Fenster zum Lüften geöffnet werden dürfen, ansonsten bei Frost geschlossen bleiben müssen".

Meine Frage/n wären...
-Müssen die Mieter in einem solchen Fall die Kosten tragen (Elektriker, Klempner, Aufstellung von Heizgeräten)? Der Raum ist ja schließlich ein nicht abgeschlossener Gemeinschaftsraum und deshalb nicht an bestimmte Mietparteien gebunden.
-Wenn ja, darf der Vermieter willkürlich entscheiden wer von den Mietern die Kosten trägt (schließlich haben ja alle den Mietvertrag einschließlich der Bedingungen unterschrieben)?
-Wenn ja wieviel der Kosten dürfen auf den/die Mieter übertragen werden?

Regenmacher 09.02.2012 08:38

AW: Willkür des Vermieters oder rechtens? - Frostschaden
 
Meine Frage/n wären...
-Müssen die Mieter in einem solchen Fall die Kosten tragen (Elektriker, Klempner, Aufstellung von Heizgeräten)? Der Raum ist ja schließlich ein nicht abgeschlossener Gemeinschaftsraum und deshalb nicht an bestimmte Mietparteien gebunden.

Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, hat der Vermieter den Schwarzen Peter erwischt.

-Wenn ja, darf der Vermieter willkürlich entscheiden wer von den Mietern die Kosten trägt (schließlich haben ja alle den Mietvertrag einschließlich der Bedingungen unterschrieben)?

Nein, s.o.

-Wenn ja wieviel der Kosten dürfen auf den/die Mieter übertragen werden?
Mit Zitat antworten

Keine, das soll die Gebäudeversicherung übernehmen. Diese Versicherung wird von den Mietern bezahlt.

aneb 09.02.2012 14:15

AW: Willkür des Vermieters oder rechtens? - Frostschaden
 
Danke für die Antwort.

Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4487)
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, hat der Vermieter den Schwarzen Peter erwischt.

Es kann nicht nachgewiesen werden wer die Fenster geöffnet hat, nur bin
ich in den letzten 1-2 Wochen die Einzige gewesen die dort Wäsche aufhängte, reicht das, um aus mir die Schuldige zu machen?

Die Vermieterin teilte mir dies telefonisch mit, soll ich jetzt schon reagieren oder die in Aussicht gestellte Rechnung abwarten?

Regenmacher 09.02.2012 17:25

AW: Willkür des Vermieters oder rechtens? - Frostschaden
 
Zitat:

reicht das, um aus mir die Schuldige zu machen?
Nur wenn der Vermieter gesehen hat, dass Sie das definitiv waren.

Zitat:

die in Aussicht gestellte Rechnung abwarten?
Abwarten, Tee trinken. Diese Rechnung ist nicht von Ihnen zu bezahlen.


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