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Zwerghase 12.02.2012 12:36

Komplexes Thema - Ex-Frau, Hausverbot
 
Folgender Sachverhalt:

Ehe wurde vor 3 Jahren geschieden.
Ex-Mann ist alleiniger Mieter und verbleibt in der Wohnung. Ex-Frau zieht mit den beiden gemeinsamen ERWACHSENEN! Kinder zu ihrem neuen Freund.

Kinder behalten Schlüssel von der Wohnung des Vaters, da bisher ein gutes Verhältnis und können quasi dort ein und ausgehen, wie es ihnen gefällt.

Nun kamen die Kinder zum Vater und erzählen, dass Ex-Frau einen Schlaganfall hatte. Erst Krankenhaus, jetzt wohl in Reha, anschliessend wohl pflegebedürftig.
Während Ex-Frau im Krankenhaus, hat ihr neuer Freund Beziehung beendet und die Frau samt Kindern aus seiner Wohnung geschmissen.

Nun verlangen die Kinder, dass der Vater sie und die Ex-Frau in seiner Wohnung aufnehmen müsse!

Vater ist damit nicht einverstanden.
Ausserdem hat Vater in der Zwischenzeit auch seit 1,5 Jahren eine neue Beziehung und will mit seiner Freundin demnächst in einem anderen Ort in eine gemeinsamme Wohnung umziehen.

Da Vater nun Angst hat, die Kinder mit Ex-Frau könnten eines Tages einfach mit Sack und Pack in seiner Wohnung sitzen, wenn er von der Arbeit kommt, hat er von seinen Kindern die Wohnungsschlüssel zurückgefordert.
Die Kinder jedoch weigern sich die Schlüssel herauszugeben.
Daraufhin kündigt Vater an, dass er ein neues Schloss einbauen wird.
Reaktion der Kinder: „Uns egal! Wir kommen schon irgendwie in die Wohnung rein!“

Meine Fragen nun:

1. Ist Ex-Mann verpflichtet Ex-Frau und gemeinsamme ERWACHSENE Kinder in seiner Wohnung aufzunehmen?
2. Kann er die Wohnungsschlüssel zurückverlangen?
3. Die Aussage der Kinder „„Uns egal! Wir kommen schon irgendwie in die Wohnung rein!““ ist in meinen Augen Androhung einer Straftat (Wohnungseinbruch) – Kann Ex-Mann den Kindern daraufhin Hausverbot erteilen?


Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im Vorraus.


Zwerghase

Regenmacher 12.02.2012 14:11

AW: Komplexes Thema - Ex-Frau, Hausverbot
 
Tut mir Leid, aber das hat mit Mietrecht nichts zu tun! Stellen Sie diese Frage dem Anwalt, der die Scheidung begleitet hat.


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