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Mik 24.02.2012 18:00

Baumfällung im Garten - wem gehört das Holz?
 
Ich habe ein Haus mit Garten gemietet (seit 18 Jahren). Aus Sicherheitsgründen mussten in diesem Garten 2 Bäume gefällt werden. In Absprache mit dem Vermieter, hat der Vermieter diese Arbeit übernommen. Nun hat er aber das Holz für sich beansprucht und weiterverschenkt. Da ich einen Ofen habe, der die Heizung für das Haus darstellt, wollte ich das Holz als Brennholz nutzen. Im Mietvertrag gibt es dazu keine Klausel. Wem gehört also jetzt dieses Holz?
Vielen Dank

Regenmacher 24.02.2012 19:44

AW: Baumfällung im Garten - wem gehört das Holz?
 
Wenn Sie für diesen Garten einen getrennt vom Haus eigenen Pachtvertrag abgeschlossen haben, dann gehört das Holz daraus Ihnen. Da Sie aber wohl nur eine Gartennutzung vereinbart haben, kann der Vermieter mit seinem Eigentum machen, was er will.

Bitte lassen Sie sich mithilfe von Google den Unterschied zwieschen Miete und Pacht aufzeigen.

anitari 25.02.2012 08:51

AW: Baumfällung im Garten - wem gehört das Holz?
 
Zitat:

Wem gehört also jetzt dieses Holz?
Wenn der Garten mitgemietet ist, dem Vermieter. Ist der Garten in einem separaten Vertrag gepachtet, dem Pächter.

Mik 26.02.2012 20:12

AW: Baumfällung im Garten - wem gehört das Holz?
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich muß meine unglückliche Formulierung (Mietvertrag) berichtigen.
Als ich vor 18 Jahren ein Häuschen mit Garten auf dem Lande bezogen habe, erfolgte das per Handschlag, seitdem habe ich den Garten eigenverantwortlich bestellt und genutzt ohne Beanstandung meines "Vermieters" bzw. "Verpächters". Man sagt ja so schön Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ist das dann nicht eine ganz andere Sachlage?

Regenmacher 27.02.2012 08:23

AW: Baumfällung im Garten - wem gehört das Holz?
 
Zitat:

aber ist das dann nicht eine ganz andere Sachlage?
Noch einmal, aber ganz langsam. Lesen Sie mithilfe von Google den Unterschied zwischen Miete und Pacht. Sie haben das Häuschen gemietet und als Dreingabe die Nutzung des Gartens bekommen.

Land- und Forstwirtschaftliche Flächen werden verpachtet, weil der Pächter den Nutzen (Feldfrüchte, Holz, Wild) daraus ziehen können. Das ist in Ihrem Fall aber nicht vorgesehen.

Wenn Sie jetzt wieder mit einem "Aber...." kommen, dann bringen Sie das bitte bei einem Anwalt vor. Ich denke, dass Sie von @anitari und mir im Rahmen des Forums ausreichend informiert wurden. Erwarten Sie also bitte keine Rechtsberatung.


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