Sind Kurzzeitmieter auch Hausbewohner?
In unserer Teilungserklärung steht folgender Satz:
"Eine Aushändigung der Schlüssel an Personen, die nicht Hausbewohner sind, ist untersagt." Wir würden unsere Eigentumswohnung gerne kurzfristig, teils auch tageweise an Touristen, vermieten. Meine Frage ist, ob Kurzzeitmieter im oben genannten Sinn auch Hausbewohner sind? Vielen Dank und viele Grüße! |
AW: Sind Kurzzeitmieter auch Hausbewohner?
Was Sie vorhaben, hat mit Mietrecht nichts zu tun. Hier brauchten Sie wohl eher die Zustimmung der WEG, sowie eine Anmeldung/Erlaubnis bei Finanz- und Ordnungsamt.
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