Makler: Ersatzkosten für entgangene Provision
Wir haben uns mit einem Makler eine Mietwohnung angesehen.
Bei Interesse sollten wir auf der Homepage des Maklers den Selbstauskunftsbogen herunterladen und ausgefüllt zumailen. Haben wir gemacht. Unser Fehler: Da wir das während unserer Suche schon häufig gemacht hatten haben wir das Kleingedruckte nicht gelesen, das da in etwa lautet: Wir verpflichten uns den Vertrag Mietvertrag zu unterzeichnen und wenn nicht kommen wir für entstandene Kosten in Höhe von 300 € + Mwst. auf. Und so haben wir nach Absage unsererseits die Rechnung erhalten. Wir wurden in keinster Weise auf diesen Punkt hingewiesen und haben den ausgefüllten Bogen unterschrieben eingescannt per Mail verschickt. Wenn sich jemand auskennt und mir sagen kann, ob wir tatsächlich zahlen müssen würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus! |
AW: Makler: Ersatzkosten für entgangene Provision
Zitat:
Um aus dieser Nummer unbeschadet heraus zu kommen sollten Sie die Unterlagen einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Eine Erstberatung ist sicherlich preiswerter als 300.- Euro. Sie können aber auch online einen Anwalt für Mietrecht befragen: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
AW: Makler: Ersatzkosten für entgangene Provision
Sie haben ja selber eingesehen, dass der Fehler bei Ihnen lag die Unterlagen nicht genau gelesen zu haben.
Ob dieser Anspruch seitens des Maklers rechtens ist, kann Ihnen - wie mein Vorredner schon sagte - jedoch nur ein Anwalt für Mietrecht aufzeigen. Deshalb würde ich Ihnen auch raten unsere Onlineberatung in Anspruch zu nehmen. Hier können Sie sich kostenlos ein unverbindliches Angebot zusenden lassen und dann entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten! Den Link finden Sie im Beitrag von "Regenmacher". Viel Erfolg! |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:26 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1