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Eswede 25.04.2012 20:55

Keine Ausfahrt aus Garage
 
Im MV ist auch ein Stellplatz in einem Doppelgarage. nachbarin oben uns hat den anderen Stellplatz.
Gegen die Strasse gibt es eine Tür gegen die Strasse für beide Stellplätze. Auf anderer Seite des Garages gibt es eine Tür nur für unseren Stellplatz. Wenn wir diese Tür am hinten benutzen müssen wir entweder via eine sehr enge Passwage um die Ecke des Gebäudes fahren um die Strasse zu rechen (aber geht doch) oder über eine enge Passage (zwischen den Garage und einen Stall des Bauerns) über einem Teil von einem Bauernhof benutzen (was "auf Gedult" ist.

Problem:

Wir sind geschimpft gewesen als wir "Winterdienst" gemacht haben um einen etwa 25 meter lange Fahrweg über den Bauernhof von Schneee zu räumen um die Strasse zu rechen. Wir sollten "unseren Schnee" auf eigenen Boden legen.

Das Haus hat vorher einem anderen Eigentümer gehört, der damals selber im Haus wohnte. Das Haus wurde danach zu den heutigen Vermieter verkauft. Er hatte damals ein Tierfutterladen im Erdgeschoss (wir wohnen am 1 OG). Das heisst dass damals gab es kein Problem um die Ecke des Gebäudes zu fahren.

Danach hat er eine Physioterapeuft diesen Laden gemietet, und (was wir erfahren haben) eine Voraussetzung war das dieses Geschaft 4 Stellplätze für die Kunden leisten könnten. Dabei hat der Eigentümer/unser Vermieter, 2 Stellplätze zwischen unser Garage und die Strasse vermietet und manchmals ist unsere Ausfahrt diesen Weg blockiert. Die Ausfahrt unser Nachbarinin ist aber mit Parkverbot gewährleistet.

Der enge Passage um die Ecke hinter des Gebäudes ist auch vermietet zum Geschäft als zwei Stellplätze für Kunden (hinter einander, wobei der Inhaber heute selber diese Ausfahrt als "privaten" Stellplatz benutzt.

Auf dem Bauernhof steht jeden Mittwoch ein Döner-verkäufer mit seinem Döner-Wagen und Auto und blockiert dabei unser Ausfahrt diesen Weg.

Dazu kommt den Ärger mit dem Winterdienst, das wir nicht wollen.

Es ist jetzt nur diesen "warmen" winter ein paar mal passiert dass wir nicht zzeitlich zu Arbeit wegfahren könnten, weil alle Ausfahrte blockiert gewesen sind und wir müssten herumlaufen um Kunden im Geschäft unten fordern das Auto zu bewegen. Das ist nicht sehr wohlfühlend eine Kunde auf dem Massagetisch so was zu bitten, das es ja als Stellplatz auf den Schildern gemerkt ist.

Wir wollen Garage behalten, nicht kündigen. Ausserdem, ist es also in dem Mietvertrag für die Wohnung eingeschrieben und inklusive in den Mietkosten . Aber wir wollen auch nicht Ärger schaffen.

Vermieter sagt wir sollen es selber mit dem Bauer regeln. Aber der Vermieter hat ja zu viele Stellplätze vermietet und damit sind wir in diese Situation gelandet!

Also was sollen wir machen? Jetzt ist es lange Zeit bis zum nächsten Winter und wir haben das Problem nur teilweis am Mittwochs, aber Winter kommt "bald" wider und das Problem ist wieder völlig da! Ärgerlich ist auch das quer die Strasse gibt es einen allgemeinten, kostenlose Parkplatz mit rund 50 Parkplätze, 25 meter weg vom Eingang des Geschäftes.

Einar

Regenmacher 26.04.2012 08:22

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
Tut mir echt Leid, aber ich blicke nicht durch, worum es hier geht. Ich lese Döner Wagen und frage mich, was das mit Mietrecht zu tun hat.

Recht-Einfach 26.04.2012 10:44

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
Sie sollten in diesem Falle das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
So wie ich den Fall verstanden habe, ist in Ihrem Mietvertrag eine Garage enthalten (oder wird separat bezahlt) und Sie können diese nicht ordnungsgemäß nutzen, da die Ausfahrt oft zugestellt ist.

Und das ist definitiv ein Problem des Vermieters, wenn er zu viele Stellplätze vermietet. Fordern Sie ihn auf auch vor Ihrer Garage ein Parkverbot einzuzeichnen! Oder besorgen Sie sich ein Schild "Garagenausfahrt bitte freihalten - zuwider parkende Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt" oder sowas in der Art. Sprechen Sie aber definitiv vorher mit Ihrem Vermieter!


Mietrecht Einfach

Eswede 26.04.2012 13:56

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
1. Ja, Garage ist im Mietvertrag der Wohnung enthalten (und wird NICHT separat bezahlt)
2. Wir haben der Vermieter schon geschrieben mit Vorschläge zu drei verschiedene Lösungen.

3. Er hat geantwortet:

... laut meiner Erfahrung kommt das nur einmal pro Jahr vor (mit dem Schnee)
... ich kann Ihnen nur raten mit dem Familie M (=der Bauernfamilie) ein Gespräch zu führen und eine Lösung herbeizuführen (für die Ausfahrt über den geduldeten Baurnhof)
... die Stellplätze vor den Garagen sind für die Benutzung der Patienten der Praxis von Landratsamt Memmingen zugeordnet, ohne die Sie nicht ihre Praxis betreiben dürfte
... (die Ausfahrt um die Ecke des Gebäudes) ...ich kan leider nicht Frau K. verbieten , ihr Auto nicht mehr hineinzustellen (ist in dem MV des Praxis)
... Für die schriftliche Erlaubnis (Schnee auf dem Bauernhof räumen zu dürfen) sind Sie selber zuständig.

4. Also, der Vermieter will nicht uns helfen eine permanente Lösung zu finden, sondern will dass wir selber mit dem Nachbarbauer selber eine Vereinbarung machen. Wir meinen wir haben NUR EINEN Ansprechspartner = der Vermieter selber! Die schriftliche Antwort von dem Vermieter haben wir am 19 Februar dieses Jahr (2012) bekommen. Danach ist nichts mehr passiert (glücklicherweise genau dieser Winter kein mehr Schnee).

Einar

Eswede 26.04.2012 13:57

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4912)
Tut mir echt Leid, aber ich blicke nicht durch, worum es hier geht. Ich lese Döner Wagen und frage mich, was das mit Mietrecht zu tun hat.

Ein Verkäufer der Döner verkauft. Er hat ein grosser Anhänger und Auto, die den Ausfahrt über den Bauernhof jeden Mittwoch blockiert weil der Bauer hat den Platz ihm vermietet. Diese Ausfahrt wäre die letze Chance eine Ausfahrt zu kriegen, aber über den Gründstück des Bauernhofs, der nicht unserem Vermieter gehört!

Einar

Recht-Einfach 26.04.2012 15:37

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
Wenn Sie eine Ausfahrt alternativ über den Bauernhof nutzen können, dann sollten Sie tatsächlich einmal das Gespräch mit dem Bauern über die geduldete Ausfahrt suchen! Vielleicht lässt sich hier ein Kompromiss finden.


Mietrecht Einfach

Eswede 26.04.2012 16:27

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 4923)
Wenn Sie eine Ausfahrt alternativ über den Bauernhof nutzen können, dann sollten Sie tatsächlich einmal das Gespräch mit dem Bauern über die geduldete Ausfahrt suchen! Vielleicht lässt sich hier ein Kompromiss finden.


Mietrecht Einfach

Ja, wenn wir nicht vorher, als wir den Schnee dann räumen möchten, von Bauernfamilie geschimpft geworden waren (wir haben vor und nachher KEIN wort geäussert!). Wir sollten "unseren Schnee" (d.h den Schnee von etwa 25 meter über den Bauernhof) nicht auf dem Gründstück des Bauers legen sondern auf unsere "eigenem Gründstück". Unser "eigene" Grundstück würde überhaupt alle Schnee nicht räumen, weil das Grundstück für diese Menge Schnee zu klein ist. Ausserdem müssten wir in solchen Fall bis zu 25 meter lang mit dem Schnee laufen!

Wir meinen dass es ist die Sache des Vermieters uns die Leistungen im MV zu beeinhalten. Ob dass mit Hilfe von dem Nachbaren oder auf seinem eigenen Grundstück - egal! Er hat sich darauf vertraut dass der Nachbar uns über seinem Grundstück fahren lässt (und Schnee räumen lässt) aber danach hat der Nachbar die Passage Mittwochs vermietet (=blockiert) und unser Eigentümer 4 Stellplätze vermietet. Dabei sind ALLE Ausfährte auch blockiert worden.

Einar

Recht-Einfach 26.04.2012 17:45

AW: Keine Ausfahrt aus Garage
 
Hallo,

da Ihre Mitteilungen leider nicht ganz so einfach zu verstehen sind, empfehle ich Ihnen einmal den Mieterschutzbund oder einen Anwalt bei Ihnen vor Ort aufzusuchen, um diesen die Sachlage zu verdeutlichen und vielleicht so Hilfe zu bekommen.
Eine Liste von Mieterschutz Vereinen finden Sie hier:
Mieterbund Deutschland - Mietervereine in Deutschland

Die Möglichkeiten eines Forums scheinen an dieser Stelle erschöpft zu sein. Tut mir leid und dennoch viel Erfolg!


Mietrecht Einfach


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