Anhang zum Mietvertrag - Zugang
Hallo Zusammen!
Ich wohne seit ungefähr 4 Jahren in einer kleinen Mietwohnung mit umzäunten Gartengrundstück. Es gibt einen Anhang zum Mietvertrag in dem steht, daß ich mich dazu verpflichte den Zugangsweg sauber zu halten und in meinem eingezäunten Bereich (das ist der Wortlaut in dem Anhang) den Rasen mähe. Soweit so gut. War bisher auch überhaupt kein Problem für mich. Jetzt habe ich seit letztem Jahr Dezember einen neuen Vermieter. Und leider nimmt er überhaupt keine Rücksicht, da er der Meinung ist,"daß alles ihm gehört und er machen kann was er will!" ( was ich jetzt schon mehrmals gesagt bekam). Denn dieses umzäunte Gartengrundstück ist nur über meine Eingangstreppe, die zur Wohnungstür geht und über die Terasse, die vor meiner Fensterfront verläuft, zu erreichen. Ich habe meinen Vermieter in der kurzen Zeit mehrmals darauf aufmerksam gemacht, daß laut Anhang vom Mietvertrag der eingezäunte Bereich mir zufällt und ich habe ihm eine Kopie des Anhangs ausgehändigt. Jetzt meine Frage: Muß ich mir alles gefallen lassen? Muß ich jeden Tag damit rechnen, daß mein Vermieter auf der Terasse auftaucht???? |
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Hallo,
Sie sollten Ihrem neuen Vermieter mal folgendes sagen: "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, dass ein neuer Vermieter in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt. Der neue Vermieter kann also erst seine Begehungsrechte geltend machen, wenn Sie ausgezogen sind und er einen neuen Mietvertrag mit wem anders schließt und individuelle Vereinbarungen trifft! Mietrecht Einfach |
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Hallo und vielen Dank!
Wie sich herrausstellte, ist mein Vermieter leider nicht gewillt, sich hier an irgendwelche Vereinbarungen oder an den Mietvertrag zu halten. Ich hatte ihn nochmals darauf angesprochen und zur Antwort erhielt ich: Ich habe das alles gekauft, also mache ich jetzt auch, was ich will! Da ich eigentlich nur meine Ruhe haben will, werd ich zum Ende des Monats fristgerecht kündigen und mir eine neue Bleibe suchen! Nochmals vielen Dank! |
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Einen Vordruck und Muster zur ordentlichen Kündigung finden Sie auch hier bei uns:
http://www.forum-recht-einfach.de/mu...ertrag-40.html Viel Erfolg! |
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