Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.05.2012, 19:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 2
Standard Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Hallo Zusammen!
Ich wohne seit ungefähr 4 Jahren in einer kleinen Mietwohnung mit umzäunten Gartengrundstück. Es gibt einen Anhang zum Mietvertrag in dem steht, daß ich mich dazu verpflichte den Zugangsweg sauber zu halten und in meinem eingezäunten Bereich (das ist der Wortlaut in dem Anhang) den Rasen mähe. Soweit so gut. War bisher auch überhaupt kein Problem für mich. Jetzt habe ich seit letztem Jahr Dezember einen neuen Vermieter. Und leider nimmt er überhaupt keine Rücksicht, da er der Meinung ist,"daß alles ihm gehört und er machen kann was er will!" ( was ich jetzt schon mehrmals gesagt bekam).
Denn dieses umzäunte Gartengrundstück ist nur über meine Eingangstreppe, die zur Wohnungstür geht und über die Terasse, die vor meiner Fensterfront verläuft, zu erreichen. Ich habe meinen Vermieter in der kurzen Zeit mehrmals darauf aufmerksam gemacht, daß laut Anhang vom Mietvertrag der eingezäunte Bereich mir zufällt und ich habe ihm eine Kopie des Anhangs ausgehändigt.
Jetzt meine Frage: Muß ich mir alles gefallen lassen? Muß ich jeden Tag damit rechnen, daß mein Vermieter auf der Terasse auftaucht????



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 05.05.2012, 21:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Zitat:
Muß ich mir alles gefallen lassen?
Nein.......!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.05.2012, 23:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Hallo,

Sie sollten Ihrem neuen Vermieter mal folgendes sagen: "Kauf bricht nicht Miete".
Das bedeutet, dass ein neuer Vermieter in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt. Der neue Vermieter kann also erst seine Begehungsrechte geltend machen, wenn Sie ausgezogen sind und er einen neuen Mietvertrag mit wem anders schließt und individuelle Vereinbarungen trifft!

Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.05.2012, 10:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Hallo und vielen Dank!
Wie sich herrausstellte, ist mein Vermieter leider nicht gewillt, sich hier an irgendwelche Vereinbarungen oder an den Mietvertrag zu halten. Ich hatte ihn nochmals darauf angesprochen und zur Antwort erhielt ich: Ich habe das alles gekauft, also mache ich jetzt auch, was ich will! Da ich eigentlich nur meine Ruhe haben will, werd ich zum Ende des Monats fristgerecht kündigen und mir eine neue Bleibe suchen!
Nochmals vielen Dank!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.05.2012, 14:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Anhang zum Mietvertrag - Zugang

Einen Vordruck und Muster zur ordentlichen Kündigung finden Sie auch hier bei uns:
http://www.forum-recht-einfach.de/mu...ertrag-40.html

Viel Erfolg!
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
anhang, mietvertrag, zugang zu mietraum

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zugang bei Reparatur Bremerin Rechte und Pflichten 1 19.03.2012 10:43
Zugang zu den Mieträumen Bremerin Rechte und Pflichten 2 19.03.2012 10:41
Zugang zu Wohn- und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten ejoeggl Rechte und Pflichten 4 01.11.2011 12:28
Zugang zur Mietswohnung Karesunado Rechte und Pflichten 2 25.10.2010 23:40


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Anhang zum Mietvertrag - Zugang