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Himmelsrecht 21.05.2012 10:43

Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
 
Hallo, leider ist meine Vermieter (ehemals Notar) uneinsichtig und
will trotzdem, obwohl ich dem heutigen Termin nicht zugestimmt habe, weil ich
a) nicht da bin und b) der Termin für die Besichtigung recht kurzfristig ist, in
meine Wohnung gehen.
Nun gibt es anscheinend richtig Ärger!
Bitte kurz den § und die Einschätzung, denn somit habe ich das Recht zur
fristlosen Kündigung. Ich kann es leider nicht kontrollieren, ob er -während meiner Abwesenheit- in die
Wohnung nun gegangen ist oder nicht. Ich kann zwar abschließen, leider hat er
den Schlüssel.
Herzlichen Dank

Regenmacher 21.05.2012 14:56

AW: Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
 
Zitat:

leider hat er den Schlüssel.
Verlangen Sie die Herausgabe des Schlüssels. Kein Vermieter hat das Recht einen Schlüssel zur Wohnung des Mieters zu besitzen.

Wenn es Sie interessiert, was Ihr Vermieter da durchziehen will, sollten Sie bei Google nach Hausfriedensbruch suchen und ihm den Text/den Paragraphen unter die Nase halten.

Des weiteren sollten Sie was die Besichtigungszeiten anbelangt, in diesem Lexikon unter "B" wie Besichtigung nachlesen:

Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

anitari 22.05.2012 08:40

AW: Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
 
Auch wenn der Vermieter einen Schlüssel hat darf er diesen nur im Notfall benutzen. Und eine Besichtigung mit Mietinteressenten ist nun mal kein Notfall. Tut er das dennoch wäre das gemäß StGB § 123 Hausfriedensbruch.

Sie sollten die Herausgabe des Schlüssels fordern oder besser noch den Schließzylinder austauschen. Kostet nicht nicht die Welt.

Besichtigungen mit Mietinteressenten hat der VM mindestens 48 Stunden vorher anzumelden bzw. anzufragen ob Sie dann Zeit haben.

Um weiteren Ärger zu vermeiden empfehle ich Ihnen selbst 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen festzulegen und diese dem VM schriftlich mitzuteilen.

Recht-Einfach 22.05.2012 12:28

AW: Mieter will Nachmieter die Wohnung zeigen, trotz meiner Nichterlaubnis
 
Hinweis: Wenn Sie den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen, müssen Sie unbedingt den alten aufbewahren. Sie haben eine Rückbaupflicht nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Des Weiteren können Sie auch hier lesen zum Thema Hausfriedensbruch, Hausrecht und Schlüssel:
Hausrecht und Hausfriedensbruch im Mietrecht
Die Schlüssel - Mietrecht


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