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angus 22.05.2012 12:12

Eigentümer reagiert auf nix!
 
Im Okt. 2011 bekam ich von meiner Bank die Info, dass das Konto bei der W-Gesellsch. nicht mehr existiert und somit auch keine Miete von mir überwiesen werden konnte. Auf Nachfrage bei der neuen W-Ges. war die alte schon seit einiger Zeit insolvent, ich bat um Klärung. Nach 3 Wochen die Auskunft: "Ihr Eigentümer hat uns nicht mit der Verwaltung Ihrer Wohnung beauftragt, wenden Sie sich persönlich an ihn." Das habe ich 2x getan und keine Antwort erhalten. Am 15.05. habe ich per Einschreiben/Rückschein zum 31.08.12 gekündigt, ich ziehe nach Westdeutschland - das war sowieso geplant, die Freistellungsphase meiner ATZ beginnt nämlich. Als der Rückschein dann im Postkasten lag, fehlte die Unterschrift vom Eigentümer (große Zahnarztpraxis in Strausberg, auch hat er öfter in Amerika zu tun), das Kündigungsschreiben wird wohl dann auch unbeantwortet zurückkommen. Und nun, ich habe alles versucht; einen Anwalt will ich nicht einschalten, die wittern gleich ein Geschäft und kassieren meistens ab.
Wie lange könnte der Eigentümer die ausstehende Miete einfordern?

Recht-Einfach 22.05.2012 12:33

AW: Eigentümer reagiert auf nix!
 
Hallo,

zum Einen ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, was bedeutet, dass der Vermieter nicht darauf reagieren muss. Lediglich einen Übergabetermin sollten Sie mit der neuen Gesellschaft vereinbaren.

Wenn keiner Ihr Geld haben möchte, sollten Sie dies gesondert auf ein Sparkonto legen.

Ich bin zwar kein Fachmann für Insolvenzen, etc. bin mir aber relativ sicher, dass ein Insolvenzverwalter immer versucht noch ausstehende Forderungen einzutreiben...

Mich wundert nur, dass der neue Vermieter (habe ich doch richtig verstanden, dass es eine neue Wohnungsgesellschaft gibt) nicht an Sie herantritt, um Kontendaten für künftige Mieten mitzuteilen!


Mietrecht Einfach

angus 22.05.2012 13:00

AW: Eigentümer reagiert auf nix!
 
Hallo und danke für die erste Antwort,
die neue Gesellschaft hat mir erklärt, sie sei nicht mit der Betreuung/Verwaltung etc. vom Eigentümer beauftragt, insofernn bestehe auch kein Handlungsbedarf für sie. Auch befindet sich meine Mieter-Akte nicht in ihren Händen. Die ganze Angelegenheit - Insolvenz/Gerichtsverfahren - läuft angeblich schon seit einem Jahr.

Regenmacher 22.05.2012 16:24

AW: Eigentümer reagiert auf nix!
 
Zitat:

Am 15.05. habe ich per Einschreiben/Rückschein zum 31.08.12 gekündigt,
Das ist leider verkehrt. Kündigen Sie noch einmal, aber nur per Einwurfeinschreiben. Dann gilt die Kündigung als rechtzeitig zugestellt und Ihr Mietverhältnis endet am 31.08.

Wenn wie in Ihrem Fall das Einschreiben nicht abgeholt wird, dann gilt die Kündigung auch nicht.

angus 23.05.2012 06:53

AW: Eigentümer reagiert auf nix!
 
Danke für den Rat, das werde ich heute noch erledigen!


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