Maklerprovision unberechtigt wenn Vermieter auch Makler?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ein größere Organisation ist Eigentümerin(Vermieter) von Wohnraum, den sie durch eine Hausverwaltung verwalten läßt. Auf der Vermieter-Homapge habe ich eine Wohnung entdeckt, welche mich interessiert. Also habe ich beim Vermieter angerufen, wurde aber zur Hausverwaltung weitervermittelt à la "Ruf Sie dort an." Dort nannte man mir die Mobilnummer einer Maklerin. Auf der Vermieter-Homepage habe ich den Namen wiedergefunden, mit einer Telefonnummer, die in die Organisation des Vermieters paßt. Damit dürfte der Anspruch auf Provision doch bereits hinfällig sein, oder? |
AW: Maklerprovision unberechtigt wenn Vermieter auch Makler?
Zitat:
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AW: Maklerprovision unberechtigt wenn Vermieter auch Makler?
Nach meinem Kenntnistand wäre die Maklerprovision unberechtigt, wenn Vermieter und Makler die selbe Person sind.
In Ihrem Fall kann die Maklerin ja die "Hausmaklerin" sein, die diese Dinge für die "Organisation" abwickelt. Von daher sollten Sie sich noch einmal schlau machen. Mietrecht Einfach |
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