Maklergebühren bezahlt und Eigentümer meldet Eigenbedarf der Wohnung an
Hallo ,
meine Tochter hat in München eine Wohnung über einen Makler angemietet und 3 Monatsmieten als Provision an den Makler gezahlt.3 Wochen vor dem Einzugstermin meldet der Vermieter Eigenbedarf der Wohnung an.Der Makler will die gezahlte Provision nicht erstatten da ja ein Mietvertrag unterschrieben wurde.Wie sieht hier die rechtliche Lage aus und wie bekommt mein Kind ihr Geld zurück ? Sie ist Berufsanfängerinnn mit einer halbtagsstelle und hat aus diesem Grunde auch wenig Geld. |
AW: Maklergebühren bezahlt und Eigentümer meldet Eigenbedarf der Wohnung an
1. Eine Maklerprovision darf nur das 2 fache der Nettomiete + MwSt. betragen:
Maklerprovision / Courtage - Ratgeber 2. Ein Eigenbedarf ist durch den Vermieter sicherlich nicht durchzusetzen, da bei Abschluss des Vertrages dieser Bedarf ersichtlich war. Aber auch hier würde die Kündigungsfrist 3 Monate betragen. Hier wäre anwaltliche hilfe sicherlich angeraten. Z.B. auch online: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
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Ich stimme Regenmacher zu.
Die überhöhte Provision ist vom Makler zurückzufordern und wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben oder nicht rechtlich begründet wird und wie in diesem Fall wohl der Einzug wegen der Kündigung nicht möglich wäre, haftet der Vermieter für alle Kosten die dem Mieter aus diesem nicht vollzogenem Mietverhältnis entstanden sind. |
AW: Maklergebühren bezahlt und Eigentümer meldet Eigenbedarf der Wohnung an
Da es in diesem Fall sicher um eine Menge Geld geht sollten Sie auf jeden Fall Hilfe bei einem Anwalt suchen.
Hier können Sie sich ein kostenloses Angebot anfordern, um Ihre Frage zum Mietrecht von einem Anwalt behandeln zu lassen: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Viel Erfolg |
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