Zugang zum Mietobjekt nicht möglich
Hallo, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Ich habe seit nunmehr 6 Jahren einen ca. 50qm großen Teil einer Lagerhalle gemietet und zahle seitdem pünktlich meine Miete und habe bis jetzt auch keine Probleme mit dem Vermieter gehabt. Der Vermieter nutzt selbst den größten Teil der Halle für seinen Metall/Schrott Handel und sein Abrißunternehmen. Die Halle ist täglich von seinen Mitarbeitern frequentiert und nur gelegentlich von mir und zwei weiteren Mietparteien, die ebenalls Teile der Halle angemietet haben. Nun zum Problem: Seit ca. 1 Woche kann die Halle nicht mehr betreten bzw. befahren werden, da das marode Hallentor abgerissen ist und momentan ein Bauzaun als Ersatztor vom Vermieter installiert wurde. Der Zugang ist somit versperrt und soll laut Vermieter auch nicht geöffnet werden. Das Tor ist schon seit über einem Jahr baufällig und der jetzige Zustand war schon lange abzusehen. Ich habe den Vermieter telefonisch kontaktiert und auf die Situation angesprochen, wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt. Er meinte das Tor wurde aufgebrochen und er kümmere sich um Ersatz. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass das Tor schon lange kaputt war und es mit Sicherheit nicht durch einen Aufbruch endgültig kaputt gegangen ist, reagierte er relativ kolerisch und warf mir vor ich hätte ihn schon mal drauf aufmerksam machen können jetzt müsste ich halt mit den Konsequenzen leben, dass ich nicht an mein Eigentum in der Halle kann. Wieso muss ich einen Schaden melden, der seinen Mitarbeitern schon lange bekannt ist? Kich mir trotzdem Zugang zur Halle verschaffen? Wie soll ich mich weiter verhalten? Kann ich die Miete kürzen, wenn ich weiterhin nicht in die Halle kann? Der Vermieter läßt die Halle immer weiter vergammeln, kassiert sein Geld und ist, wenn man in erreichen, will nur schwer zu erreichen, bei leichter Kritik wird er gleich kolerisch. Er verlangt von seinen Mieter größte Korrektheit, selbst hält er sich aber an kein Versprechen bzw. braucht ewige Zeit bis er in die Pötte kommt Vielen Dank schon mal LG Christian |
AW: Zugang zum Mietobjekt nicht möglich
Tut mir leid, aber Ihr Problem hat mit dem eigentlichen Mietrecht, das für Wohnraum gilt, nichts zu tun. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder an die IHK, vorausgesetzt Sie sind dort Mitglied.
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AW: Zugang zum Mietobjekt nicht möglich
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AW: Zugang zum Mietobjekt nicht möglich
Rein formell wäre vom Tage der Meldung des Mangels an den Vermieter eine Mietminderung möglich. Hier wird der vertragsgemäße Gebrauch behindert.
Dazu mal den § 536 BGB lesen: § 536 BGB - Mietrecht Gesetz |
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