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mieterin123 30.04.2009 21:03

Besichtigung für neue Mieter? Wann muss der Vermieter ankündigen?
 
Also ich habe meine Wohnung gekündigt zum 31.5 und mein Vermieter will natürlich schnellstmöglich weitervermieten. Jetzt hab ich eben von einer Nachbarin erfahren, (sie zieht einen Monat nach mir aus) dass er einfach so für Samstag 14uhr Besichtungstermine für Ihre wohnung und meine Wohnung gemacht hat, mit wohl recht vielen Menschen und potentiellen Neumietern!
Darf er das einfach so? Ich meine, er hat mit uns beiden nichts abgesprochen! Sie war vorhin beim vermieter und hat es dort erfahren.
Bei mir hat er sich bis jetzt nicht gemeldet! Angeblich wollte er heute abend hier noch klingeln bzw. wohl klopfen um bescheid zu sagen! Das sind Dinge die man meiner Meinung nach am Tage macht. Und Samstag bin ich schon verabredet, sind auf einem Geburtstag!
Ich will es ja nicht verweigern, aber er kann ja nicht einfach davon ausgehen, dass ich dann Zeit habe! Und ich werde hier auch keinen reinlassen, wenn ich nicht dabei bin!
Weiß einer wieviele Tage vorher der Vermieter sich anmelden muss?

Danke schon mal

Recht-Einfach 02.05.2009 12:38

Hallo,

generell hat der Vermieter bei einem gekündigten Mietverhältnis natürlich das Recht, die Wohnung besichtigen zu lassen. Dies ist aber nur mit Rücksprache des Mieters möglich - es muss sich also auf einen Termin geeinigt werden.

Es ist ja auch im Sinne des Vermieters einen Termin auszumachen, damit die Wohnung vom Mieter vielleicht noch ein wenig in Schuss gebracht werden kann (abwaschen, aufräumen ggf. saugen und wischen). Eine Frist zur Absprache der Termine ist meines Wissens nach nicht geregelt, doch sollte es beiden Parteien passen.

Sollte der Mieter nicht in der Wohnung sein, hat der Vermieter Pech gehabt. Ein Betreten auf eigene Faust gilt als Hausfriedensbruch. Und natürlich hat der Mieter auch das Recht einen Termin zu verweigern, wenn er einen alternativen Zeitpunkt mit dem Vermieter vereinbart.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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