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akadings23 05.09.2012 15:32

WG soll saniert werden (dringend und komplex)
 
Hallo,

ich lebe in einer 4er WG ... vor zwei Monaten haben meine drei Mitbewohner fristgerecht gekündigt, woraufhin mich unser Vermieter anrief, um mich zu fragen ob ich ebenfalls ausziehen möchte, da er die Wohnung gerne sanieren möchte. Dies verneinte ich, und erklärte, dass ich Nachmieter suchen würde. Woraufhin der Vermieter erklärte das dann alles beim alten bliebe, und er auf eine Sanierung verzichten würde. Er klärte mich des weiteren darüber auf, dass ich für die Gesamtmiete der Wohnung aufkommen müsse, wenn ich keine Nachmieter finden sollte ... das alles geschah telefonisch.

Nun habe ich Nachmieter gefunden, die gerne zum 1.10. einziehen wollen, und habe daraufhin den Vermieter kontaktiert (per email), dieser teilte mir nun mit, dass er keine neuen Mieter akzeptieren wird, und er im Oktober die Wohnung sanieren wird, und ich die Gesamtmiete allein aufbringen muß. (Was ich nicht kann)

Im Mietvertrag ist im übrigen festgehalten, dass der Vermieter den Mieter drei Monate vor einer Sanierung der Wohnung den Mieter über Art und Umfang SCHRIFTLICH zu informieren hat. Was er nicht getan hat!!!

was kann ich tun.
darf mir der Vermieter untersagen neue Mitbewohner einziehen zu lassen?
darf er von mir die Gesamtmiete einfordern?
darf er überhaupt sanieren?

Regenmacher 05.09.2012 17:20

AW: WG soll saniert werden (dringend und komplex)
 
Wie sieht denn überhaupt Ihr Mietvertrag aus, sind Sie Hauptmieter der ganzen Wohnung, oder wie muss man sich das vorstellen?

Ich denke eher, dass Sie nur 1 Zimmer mit Mibenutzung von Küche und Bad angemietet haben, richtig? Also beantworten Sie erst diese Frage, bevor man sich hier Gedanken macht.

akadings23 05.09.2012 18:04

AW: WG soll saniert werden (dringend und komplex)
 
ich habe ein Zimmer mit Nutzungsrecht für Gemeinschaftsflächen angemietet ... alle vier Mieter sind mit ihrem jeweiligen Zimmer im Vertrag aufgeführt.

mfG

Regenmacher 05.09.2012 19:26

AW: WG soll saniert werden (dringend und komplex)
 
Dann bezahlen Sie nur für Ihr Zimmer Miete, die anderen Räume gehen Ihnen demnach nichts an, dafür müssen Sie auch keine Miete bezahlen. Den Leerstand hat der Vermieter zu tragen, der auch dann alleine entscheidet, an wen er vermietet oder auch nicht.


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